Am 23. November 2021 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen das Gesetz vom 17. November 2021 zur Änderung des Abfallgesetzes und einiger anderer Gesetze (GBl. 2021, Pos. 2151). Durch dieses Gesetz werden Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem so genannten Abfallpaket umgesetzt.

Das Ziel der Autoren des Gesetzprojektes ist es, einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Entwicklung der Kommunalwirtschaft in Polen zu machen, in der bis zum Jahr 2035 eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen 65 % erreicht wird, wie es in den gemeinsamen Erklärungen innerhalb der EU vorgesehen ist. Mit der Novelle werden wesentliche Änderungen der nationalen Vorschriften vorgenommen, die unter anderem im Gesetz über Abfälle, über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, über Batterien und Akkumulatoren, über chemische Stoffe und deren Gemische, über Elektro- und Elektronikaltgeräte und über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen enthalten sind.

In Anlehnung an die Bestimmungen der Richtlinien, die das „Abfallpaket“ umfasst, führt der Rechtsakt unter anderem eine Reihe von Änderungen an den bestehenden Definitionen für Abfallbewirtschaftung, Bioabfall oder Siedlungsabfälle ein und fügt dabei Definitionen für Lebensmittelabfälle, Bauabfälle oder das System der erweiterten Herstellerverantwortung hinzu. Es werden Höchstgrenzen für Deponiemengen der Gemeinden und Geldstrafen bei Überschreitung dieser Werte eingeführt, während gleichzeitig höhere Recyclingquoten für Verpackungsabfälle festgelegt werden. Die Novelle sieht auch eine Reihe von Bildungsmaßnahmen zur Förderung nachhaltiger Herstellungs- und Konsummuster und zur Wiederverwendung oder Reparatur von Produkten vor.

Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollen die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere zu einer Verringerung des Verbrauchs von Primärrohstoffen (damit sie auch künftigen Generationen zur Verfügung stehen), zu einer stärkeren Verwendung von Sekundärrohstoffen bei der Warenherstellung und zu einer Verringerung des Abfallaufkommens im Allgemeinen und pro Einwohner sowie zu einer Verringerung der negativen Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt führen.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft, mit Ausnahme der spezifischen Bestimmungen über die Sammlung von Bauabfällen, die ab 2023 in Kraft treten werden.