Seit 25 Jahren bilden wir spezialisierte Praxisgruppen in unserer Kanzlei, die bestens darauf vorbereitet sind, die rechtliche Betreuung der anspruchsvollsten Geschäftsprojekte.
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Das Amt für öffentliches Vergabewesen bestätigte die Möglichkeit der Überweisung der Forderungen des Subunternehmers durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag an einen bestimmten, im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Daher ist die Möglichkeit der Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftragnehmers aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber auf einen anderen Unternehmer erheblich eingeschränkt.
Empfehlungen der IT-Branche zur Valorisierung
Das polnische Amt für das öffentliche Vergabewesen (UZP) hat kürzlich auf ihrer Website Muster für Valorisierungsklauseln veröffentlicht. Sie wurden von Organisationen aus der IT-Branche entwickelt. Dieses Dokument soll in erster Linie den öffentlichen Auftraggebern helfen, die verpflichtet sind, solche Bestimmungen in Verträge über öffentliche Vergaben aufzunehmen.
Abtretung einer Forderung aus einem öffentlichen Auftrag
Öffentliche Aufträge unterliegen mehreren wichtigen Beschränkungen der Vertragsfreiheit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung bestimmter Vertragsfragen, die nach den Bestimmungen (ZGB)[ 1] bekannt sind, aber unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zwecks der Vorschriften des Gesetzes über das Vergaberecht[2] ausgelegt werden sollten. Dazu gehören die Abtretung von Forderungen aus der vertraglichen Gegenleistung, die Sicherung dieser Gegenleistung oder die Möglichkeit der Übernahme von Schulden in Form einer Leistungsverpflichtung.