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Seit 25 Jahren bilden wir spezialisierte Praxisgruppen in unserer Kanzlei, die bestens darauf vorbereitet sind, die rechtliche Betreuung der anspruchsvollsten Geschäftsprojekte.

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Öffentliches Auftragswesen

Das Amt für öffentliches Vergabewesen bestätigte die Möglichkeit der Überweisung der Forderungen des Subunternehmers durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag an einen bestimmten, im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Daher ist die Möglichkeit der Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftragnehmers aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber auf einen anderen Unternehmer erheblich eingeschränkt.

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Öffentliches Auftragswesen

Empfehlungen der IT-Branche zur Valorisierung

Das polnische Amt für das  öffentliche Vergabewesen (UZP)  hat kürzlich auf ihrer Website Muster für Valorisierungsklauseln veröffentlicht. Sie wurden von Organisationen aus der IT-Branche entwickelt. Dieses Dokument soll in erster Linie den öffentlichen Auftraggebern helfen, die verpflichtet sind, solche Bestimmungen in Verträge über öffentliche Vergaben aufzunehmen.

Öffentliches Auftragswesen

Abtretung einer Forderung aus einem öffentlichen Auftrag

Öffentliche Aufträge unterliegen mehreren wichtigen Beschränkungen der Vertragsfreiheit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung bestimmter Vertragsfragen, die nach den Bestimmungen (ZGB)[ 1] bekannt sind, aber unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zwecks der Vorschriften des Gesetzes über das Vergaberecht[2] ausgelegt werden sollten. Dazu gehören die Abtretung von Forderungen aus der vertraglichen Gegenleistung, die Sicherung dieser Gegenleistung oder die Möglichkeit der Übernahme von Schulden in Form einer Leistungsverpflichtung.