Der polnische Gesetzgeber plant erhebliche Einschränkungen für den Verkauf und die Werbung für Energiegetränke

Dem Sejm liegt ein Gesetzentwurf der Abgeordneten zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit vor, welcher den Verkauf, die Werbung und die Verkaufsförderung von koffein- und taurinhaltigen Getränken im trinkfertigen Produkt, d. h. von den sog. Energydrinks, regelt. Der Gesetzentwurf setzt voraus, dass die neuen Vorschriften im nächsten Jahr, d. h. am 1. Januar 2024, in Kraft treten werden.
Annahmen:
- Verbot des Verkaufs von koffein- und taurinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren auf dem Gelände von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen sowie in den Verkaufsautomaten;
- Verbot der Werbung für koffein- und taurinhaltige Getränke im Fernsehen, Radio, Kino und Theater zwischen 6:00 und 20:00 Uhr (mit Ausnahme der Werbung des Veranstalters einer Hochleistungs- oder Profisportveranstaltung während der Dauer dieser Veranstaltung), in der Jugend- und Kinderpresse, auf den Titelseiten von Zeitungen und Zeitschriften, auf den Litfaßsäulen und Werbetafeln und auf sonstigen ortsfesten und beweglichen Werbeflächen, auf Plakaten, in den Informatikdiensten sowie unter Beteiligung von Jugendlichen oder Kindern;
Die oben genannten Verbote gelten nicht für Werbung und Verkaufsförderung für koffein- oder taurinhaltige Getränke, die in den Großhandlungen, an speziellen Ständen oder in den Verkaufsstellen, die ausschließlich koffein- oder taurinhaltige Getränke zum Verkauf anbieten, sowie in Verkaufsstellen, die koffein- oder taurinhaltige Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten, durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die vorgeschlagenen Vorschriften, bestehend in der Werbung bzw. Verkaufsförderung für koffein- oder taurinhaltige Getränke, soll mit einer Geldstrafe zwischen 10.000 und 500.000 PLN oder einer Freiheitsbeschränkungsstrafe oder mit beiden Strafen geahndet werden. Es ist empfehlenswert, die bevorstehenden Änderungen in den Marketingstrategien für Energiegetränke zu berücksichtigen.