Die „Polnische Ordnung“ 2.0 – Die Steuerkonterrevolution
Ab dem 1. Juli 2022 wird in Polen eine weitere wesentliche Änderung der Einkommensteuer, die gemeinhin als die „Polnische Ordnung 2.0“ bezeichnet wird, in Kraft treten. Die derzeitige Gesetzesänderung ist das Ergebnis der unvollständigen Lösungen, die im ersten Steueränderungspaket mit dem Namen „Polnische Ordnung“ angenommen wurden und die seit Anfang 2022 in Kraft sind und bis heute Gegenstand zahlreicher Kontroversen waren. Dies liegt daran, dass sich die Vorschriften stark geändert haben, wodurch die Steuerlast unter den besseren Verdienern erhöht wurde. Gleichzeitig führte diese Reform komplizierte Mechanismen für Abzüge und Gutschriften ein, deren Anwendung selbst für Rechnungslegungsunternehmen, die Millionen von Polen bedienen, problematisch war. Das aktuell umgesetzte Verfahren soll das System vereinfachen.
Das Hauptelement der „Polnischen Ordnung 2.0“ ist die Senkung des persönlichen Einkommensteuersatzes in der ersten Steuerschwelle von 17% auf 12%. Die Grundform der Besteuerung in Polen ist die progressive Besteuerung. Bis heute wurde für Einkommen unter 120 000 PLN ein Satz von 17% angewendet. Dies ist der zu ändernde Satz. Für das Einkommen von mehr als 120 000 PLN wird weiterhin der Satz von 32% gelten. Der steuerfreie Betrag von 30 000 PLN pro Jahr bleibt ebenfalls unverändert. Umfangreichere Änderungen werden nicht auf andere Steuerformen angewendet, die für Einzelunternehmen gelten, d. h. lineare Steuern oder Pauschalbesteuerung.
Im Rahmen der in der „Polnischen Ordnung 2.0“ angenommenen Regelungen gibt es auch eine geplante Liquidation der sogenannten „Mittelschicht-Entlastung“, was positiv bewertet werden sollte. Bis Ende des Jahres hatte der obligatorische Krankenentarif von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können, was die Höhe der Belastung für diesen Beitrag erheblich verändert hatte. Im Rahmen der „Polnischen Ordnung“ wurde diese Möglichkeit aufgehoben. Dies soll derzeit auf eine begrenzte Höhe wiederhergestellt werden. Darüber hinaus wurden eine Reihe von Änderungen an den Familienzulagen vorgenommen, um ihre Nutzung zu verbreitern.
Die höhe und Bedeutung der in der „Polnischen Ordnung 2.0“ vorgesehenen Änderungen der Einkommensteuer haben zur Folge, dass den Steuerzahlern wieder die Möglichkeit gegeben wird, die Form der Besteuerung Mitte des Jahres zu wählen, und diese Wahl wird sich auf das gesamte Jahr 2022 erstrecken. In den vergangenen Jahren wurde die Wahl der Besteuerung immer bis zum 20. Februar getroffen.