Die zertifizierung von biokraftsoffen im rahmen des ISCC-EU-Programms
Autorin: Angelika Babiarz, Rechtsreferendarin, Polowiec & Wspólnicy
Durchführungsbeschluss 2022/602 der Kommission (EU) über die Genehmigung des ISCC-EU-Zertifizierungssystems, der 13.04.2022 in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass die ISCC EU nach dem Biokomponenten- und Flüssigbiokraftstoffgesetz zu einem anerkannten Zertifizierungssystem geworden ist, das garantiert, dass Biokomponenten, die zur Herstellung flüssiger Kraftstoffe verwendet werden, die Kriterien des Rahmens für nachhaltige Entwicklung erfüllen. Diese Informationen sind besonders für das Nationale Richtziel (NCW) von Bedeutung, d. h. für diejenigen, die innergemeinschaftliche Brennstoffe oder flüssige Biokraftstoffe herstellen, importieren oder kaufen.
Es sollte berücksichtigt werden, dass das notwendige Element für die Erfüllung des NCW durch ein Wirtschaftssubjekt bei der Verpflichtung zur Gewährleistung seines Mindestanteils an flüssigen Brennstoffen darin besteht, nachzuweisen, dass es die Nachhaltigkeitskriterien (SDG) erfüllt, d. h. das Kriterium der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, des Schutzes von Gebieten mit hoher Biodiversität, die Erhaltung von kohlenstoffarmen Flächen und die Erhaltung von Torfgebieten. Daher muss das NCW-realisierende Wirtschaftssubjekt ein Dokument einholen, in dem bestätigt wird, dass die in Verkehr gebrachten oder zur Herstellung von Kraftstoffen verwendeten Bio-Komponenten den Anforderungen des Gesetzes über flüssige Biokraftstoffe und Bioliquids sowie den darin verabschiedeten Durchführungsrechtsakten entsprechen. Diese Dokumente müssen insbesondere Zertifikate und Bescheinigungen enthalten.
Neben dem REDcert oder dem KZR INiG-System wurde ein ISCC-EU-System zu den anerkannten Zertifizierungssystemen hinzugefügt, in dem festgelegt wird, wie die KZR auf der Grundlage des Massenbilanzsystems überprüft werden soll (eine vollständige Liste finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter). Gemäß dem Gesetz über Biokomponenten müssen zertifizierte Betreiber ein Massenbilanzsystem implementieren, das die Vermischung von Biomasse/Bioabfall mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitsgraden ermöglicht, den Grad der Nachhaltigkeit und die Größe einzelner Lose Biomasse/Biokomponenten bestimmt und sicherstellt, dass die Summe aller aus dem Gemisch gewonnenen Biomassen/Biokomponenten den gleichen Grad an Nachhaltigkeit hat und der Summe aller in das Gemisch eingeführten Biomassen/Biokomponenten entspricht.
Daher gibt es seit 13.04.2022 keine rechtlichen Hindernisse für die Nutzung des ISCC-EU-Systems in Polen, da die Genehmigung des Systems nach dem Gesetz über Biokomponenten und flüssige Biokraftstoffe und den EU-Vorschriften auf der Zustimmung der Europäischen Kommission beruht.