In letzter Zeit widmet der Präsident der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (UOKiK) den Abonnementmodellen – genauer gesagt den einseitigen Änderungen solcher Verträge, die von Unternehmen ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher vorgenommen werden – zunehmend mehr Aufmerksamkeit.

Im Februar dieses Jahres gab der UOKiK-Präsident die Einleitung eines Verfahrens gegen das Unternehmen HBO Europe bekannt[1]. Nach Ansicht der Behörde sollte einem Verbraucher beim Abschluss eines befristeten Abonnements garantiert werden, dass er den Dienst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf einem kompatiblen Gerät nutzen kann. Die beanstandete Praxis betrifft die einseitige Einschränkung der Liste der unterstützten Geräte (z. B. älterer Fernsehmodelle) während der Laufzeit des Abonnements, was die Nutzer de facto dazu zwingt, neue Geräte anzuschaffen, um den Dienst weiterhin nutzen zu können. Infolge solcher Praktiken bleibt der Kunde an den Vertrag und die Verpflichtung zur Zahlung des Abonnements gebunden, obwohl er technisch nicht mehr in der Lage ist, die Inhalte abzuspielen.

Das Problem betrifft auch die Art und Weise, wie Informationen über technische Anforderungen und die Kompatibilität des Dienstes mit den Geräten der Nutzer übermittelt werden. Die Behörde stellte fest, dass solche Informationen lediglich in den auf der Website verfügbaren Nutzungsbedingungen übermittelt wurden und nicht auf einem dauerhaften Datenträger (wie z. B. einer E-Mail zur Bestätigung des Vertragsabschlusses). Dies erschwerte es den Verbrauchern, im Nachhinein festzustellen, welche technischen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Kaufs der Dienstleistung genau galten, zumal das Unternehmen sich auf allgemeine Verweise auf „die neuesten Versionen der Betriebssysteme“ stützte. Dabei wurde die Last der Beurteilung, ob ihre Geräte die auf der Plattform bereitgestellten Inhalte wiedergeben können, in unlauterer Weise auf die Verbraucher umgelegt.

Die Behörde hat auch die Regeln für die Erhöhung der Rundfunkgebühren unter die Lupe genommen. Im vergangenen Jahr erhob der UOKiK-Präsident Vorwürfe gegen die Plattform Netflix[2],und beanstandete Bestimmungen, die es ihr ermöglichten, Preise und andere wesentliche Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einzuholen. Nach Ansicht der Behörde muss, wenn eine Plattform nach einem Abonnementmodell funktioniert, bei dem die Gebühr für den nächsten Zeitraum automatisch vom Verbraucher abgebucht wird (z. B. von einer mit dem Konto verknüpften Zahlungskarte), jede Änderung des Preises und wesentlicher Vertragsbestandteile mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers erfolgen (Opt-in). Fehlt die Zustimmung, sollte der Vertrag nicht zu den geänderten Bedingungen verlängert werden. Ähnliche Vorwürfe wurden 2023 gegen Amazon Digital UK und Amazon EU erhoben, die unter Einwirkung der Maßnahmen des UOKiK-Präsidenten ihre Praktiken geändert haben[3].

Was bedeutet das für Unternehmer?

Beim Verkauf von Abonnementdiensten sollte man das Modell automatischer Preiserhöhungen und Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen fallen lassen und stattdessen jeweils die Zustimmung des Verbrauchers zur Fortsetzung des Abonnements in neuer Form einholen. Zu diesem Zweck könnten maßgeschneiderte Änderungsklauseln erforderlich sein. Darüber hinaus sollte den Verbrauchern vollständige Transparenz gewährleistet werden, indem präzise Hardwareanforderungen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden und die Kompatibilität des Dienstes mit den Geräten des Kunden (soweit technisch möglich) für die bezahlte Laufzeit garantiert wird.

Wird ein Verstoß festgestellt, kann der UOKiK-Präsident für jede einzelne rechtswidrige Praxis bzw. unzulässige Klausel eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % des Umsatzes des betreffenden Unternehmens verhängen, der im Jahr vor der Verhängung der Geldbuße erzielt wurde. Zur Verantwortung gezogen werden können auch Führungskräfte, gegen die eine Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Zloty verhängt werden kann.


[1] https://uokik.gov.pl/serwis-przestal-dzialac-abonament-zostal-prezes-uokik-stawia-zarzuty-hbo

[2] https://uokik.gov.pl/podwyzka-na-autopilocie-netflix-zmienia-ceny-bez-wyraznej-zgody-subskrybentow

[3] https://uokik.gov.pl/zmiana-warunkow-subskrypcji-tylko-za-twoja-zgoda