Sicherung von beweismaterial in einer sache betreffend eine auf der grundlage von ki-tools entwickelte werbung

09 Apr. 2026

Immer häufiger wird künstliche Intelligenz („KI“) von Unternehmen bei der Erstellung von Werbung eingesetzt, was die Umsetzung selbst komplexester Marketinginhalte erheblich beschleunigt. Gleichzeitig kann der Einsatz solcher KI-Tools Zweifel an der Zuverlässigkeit der übermittelten Werbebotschaften oder der verwendeten Daten aufkommen lassen, was zu einer steigenden Zahl von Rechtsstreitigkeiten führt, unter anderem hinsichtlich der Haftung des Reklamegebers für generierte Inhalte, die die Empfänger irreführen könnten.

In einem aktuellen, interessanten und komplexen Fall im Bereich des Werberechts haben die Anwälte der Prozessabteilung von TKP in einem Verfahren zur Sicherung von Beweismitteln eine günstige Entscheidung erwirken können. In einer vom Gericht zu bewertenden Werbung wurden Google-Bewertungen verwendet, die unter der Adresse des Reklamegebers abgegeben wurden; diese wurden thematisch gruppiert und in KI-Tools eingegeben, darunter solche zur Stimmungsanalyse. Die Stimmungsanalyse (engl. opinion mining) nutzt die Verarbeitung natürlicher Sprache zur automatisierten Erkennung und Klassifizierung von Emotionen im Text. In der Werbung wurde daher das Ergebnis solcher Vorgänge verwendet, bei denen KI-Tools auf der Grundlage vorab ausgewählter Themen einen auf Google abgegebenen Nutzerkommentar als positiv oder negativ einstuften.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, und das Bezirksgericht in Posen schloss sich voll und ganz der Auffassung des Mandanten von TKP hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs infolge einer manipulativ durchgeführten Stimmungsanalyse an und gab dem Antrag auf Beschlagnahme der zur Erstellung dieser Werbung verwendeten Materialien statt, die als wesentliche Beweismittel in einem weiteren Gerichtsverfahren dienen können.

Zu diesen Materialien gehörten:

  • eine vollständige Schritt-für-Schritt-Beschreibung der technischen Methodik zur Erstellung der Werbung, die unter anderem Informationen zu den verwendeten KI-Tools enthält sowie
  • Quelldatensätze in Form von Google-Bewertungen, die gefiltert und mittels KI verarbeitet wurden.

Der erlassene Beschluss zeigt, dass der Einsatz selbst der fortgeschrittensten Technologien, einschließlich KI-Tools, Reklamegeber nicht davon entbindet, die Zuverlässigkeit der auf diese Weise erhaltenen Ergebnisse zu überprüfen, die Teil der an die Verbraucher gerichteten Werbebotschaften werden. Dieses Urteil zeigt zudem, dass es möglich ist, gerichtliche Schritte gegen Marktwettbewerber einzuleiten oder Maßnahmen zum Schutz der eigenen Rechtsinteressen zu ergreifen, selbst wenn ohne ein Nebenverfahren kein Zugang zu entscheidenden Beweisen gewährt worden wäre, die zum Nachweis eines Verstoßes dienen können.

Der Mandant von TKP wurde in dieser Angelegenheit unterstützt von: Rechtsanwalt Paweł Podrecki, Rechtsanwalt Beata Matusiewicz-Kulig, Rechtsanwältin Tomasz Targosz, Rechtsbeistand Zbigniew Pinkalski, Rechtsanwaltsanwärter Natalia Biernat und Janusz Trześniowski.