Stand der Umsetzung des DSA in Polen

08 Apr. 2026

Am 9. Januar dieses Jahres legte der Präsident der Republik Polen sein Veto gegen das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ein[1]. Der Hauptgrund für das Veto des Präsidenten war das „umstrittene“ Anordnungsverfahren. Infolgedessen hat das Ministerium für Digitalisierung zwei separate Umsetzungsentwürfe vorgelegt. Der erste (UC140) zielt ausschließlich darauf ab, die polnische Rechtsordnung an den DSA-Rahmen anzupassen, während sich der zweite (UC141) auf das Anordnungsverfahren konzentriert. Beide Entwürfe laufen seit Anfang Februar die Begutachtungsphase durch[2].

Die Aufteilung der Gesetzgebungsarbeiten ist eine Reaktion auf das Veto des Präsidenten von Anfang Januar. Aus diesem Grund hat der erste Entwurf (UC140) einen „rein“ implementierenden Charakter, insbesondere durch die Bestellung der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie des Präsidenten der Behörde für Elektronische Kommunikation als Koordinator für digitale Dienste. Im Vergleich zur zurückgewiesenen Fassung wurde auf die Einrichtung eines Nationalen Rates für Digitale Dienste verzichtet, der dem genannten Koordinator für Digitale Dienste unterstellt sein sollte.

Der andere Gesetzentwurf (UC141) betrifft hingegen in erster Linie das Anordnungsverfahren. In diesem Zusammenhang sind zwei wesentliche Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf erkennbar. Erstens wurde die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs bei einem ordentlichen Gericht von 7 auf 2 Tage nach dessen Erhalt verkürzt. Zweitens wurde auf die Bestimmung verzichtet, die als „Verbindungsglied“ für Anordnungen zur Auskunftserteilung diente und sich in der vorherigen Fassung auf die unmittelbar im DSA festgelegten Anforderungen bezog.

Diese Aufteilung soll eine effizientere Anpassung der Rechtsordnung an die Anforderungen des DSA sowie eine gesonderte Regelung des nationalen Verfahrens zur Erteilung von Anordnungen in Bezug auf illegale Inhalte ermöglichen.

Polen gehört nach wie vor zu den Mitgliedstaaten, die noch nicht die für die vollständige Umsetzung des Gesetzes über Digitale Dienste erforderlichen Vorschriften erlassen haben, insbesondere was die Bestellung der zuständigen Aufsichtsbehörden betrifft. Dabei ist gemäß dem DSA die Frist für die Bestellung eines Koordinators für digitale Dienste am 17. Februar 2024 abgelaufen.

Aus Sicht der Unternehmer ist die Umsetzung der DSA in Polen nach wie vor aktuell und erfordert ein kontinuierliches Auf dem Laufenden-Halten. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Bestellung der zuständigen Aufsichtsbehörden, die im Entwurf UC140 vorgesehen und befugt sind, Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen der DSA zu verhängen, nur eine Frage der Zeit ist.


[1]https://www.prezydent.pl/aktualnosci/wydarzenia/prezydent-podpisal-osiem-ustaw-trzy-zawetowal,112911.

[2]https://legislacja.gov.pl/projekt/12406905 oraz https://legislacja.gov.pl/projekt/12406906.