Viele Unternehmer haben früher oder später mit Akten des unlauteren Wettbewerbs zu tun. Die Rivalität auf dem Markt verläuft nicht immer fair, wovon sich täglich hunderte von Unternehmern selbst überzeugen müssen.
Handlungen, die als Akte des unlauteren Wettbewerbs eingeordnet werden können, sind u.a. unlautere Nachahmung, die Verbreitung unwahrer Tatsachen und die weit zu verstehende Behinderung des Zutritts zum Markt. Sie können auch mit der Verletzung der gewerblichen Schutzrechte verbunden sein.
Wir verfügen über eine langjährige Expertenerfahrung in der Vertretung von Mandanten in Lauterkeitsfällen. Wir helfen Mandanten, die verletzten Rechte durchzusetzen und rechtsgrundlose Vorwürfe abzuwenden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe stellt den ersten Schritt zur Beseitigung der negativen Folgen einer rechtswidrigen Handlung dar.