Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs

Über den Schwerpunkt

Viele Unternehmer haben früher oder später mit Akten des unlauteren Wettbewerbs zu tun. Die Rivalität auf dem Markt verläuft nicht immer fair, wovon sich täglich hunderte von Unternehmern selbst überzeugen müssen. 

Handlungen, die als Akte des unlauteren Wettbewerbs eingeordnet werden können, sind u.a. unlautere Nachahmung, die Verbreitung unwahrer Tatsachen und die weit zu verstehende Behinderung des Zutritts zum Markt. Sie können auch mit der Verletzung der gewerblichen Schutzrechte verbunden sein.

Wir verfügen über eine langjährige Expertenerfahrung in der Vertretung von Mandanten in Lauterkeitsfällen. Wir helfen Mandanten, die verletzten Rechte durchzusetzen und rechtsgrundlose Vorwürfe abzuwenden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe stellt den ersten Schritt zur Beseitigung der negativen Folgen einer rechtswidrigen Handlung dar.

Was wir machen
  • mit Sorgfalt analysieren wir jeden Fall einer potentiellen Rechtsverletzung – darunter u.a. der irreführenden Firmierung, der irreführenden Bezeichnung eines Produktes oder einer Verpackung, des Abwerbens von Kunden oder Mitarbeitern, der Verbreitung von unwahren oder irreführenden Informationen über einen anderen Unternehmer – und in vielen anderen Fällen,
  • wir entwickeln eine professionelle Strategie zur Verteidigung gegen solche Praktiken und gegen grundlose Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs,
  • wir analysieren die Chancen und Risiken, die mit einer Prozessführung verbunden sind; dabei stützen wir uns auf unsere jahrelange Prozess- und Geschäftserfahrung,
  • wir vertreten Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, u.a. auch vor dem Obersten Gerichtshof,
  • wir bieten Unterstützung bei der Vollstreckung von Urteilen und einstweiligen Verfügungen durch Gerichtsvollzieher.
Vorteile der Zusammenarbeit

Die Identifizierung des unlauteren Wettbewerbs und die Beseitigung seiner negativen Folgen ist eine aus rechtlicher Sicht komplizierte Aufgabe. Ein Unternehmer, der neben der Erfüllung seiner sonstigen Pflichten noch versucht, auf eigene Faust gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen, kann u.U. nicht alle ihm zustehenden Rechte oder potentielle Risiken sehen. Eine Kooperation mit Experten garantiert, dass ein breiteres Spektrum der Rechtsstreits erfasst wird und so unnötige Verluste vermieden werden.

Der Ausgangspunkt der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei ist eine sorgfältige und umfassende Analyse des Rechtsstreits. Wir berücksichtigen nicht nur die Vorwürfe, die uns vom Mandanten übermittelt werden, sondern wir prüfen auch, ob überdies nicht die gewerblichen Schutzrechte verletzt worden sind oder das Image des Unternehmers in den Medien in schlechtes Licht gerückt worden ist. Darüber hinaus schauen wir in die Zukunft und analysieren, ob eventuelle weitere Folgen der Verletzungshandlung verhindert werden müssen und entwickeln einen effektiven Aktionsplan.

Unlauterer Wettbewerb kann das über Jahre aufgebaute Image und Ansehen der Firma schädigen oder gar zerstören. Deswegen ist es empfehlenswert, den Schutz der Marke für eine Zeit lang Fachleuten zu überlassen.

Wir glauben daran, dass man die Lage des Mandanten stets verbessern kann und somit das weitere ungestörte Funktionieren des Unternehmens ermöglichen kann.

Warum wir
  • jahrelange Erfahrung mit verschiedenen, häufig sehr komplizierten Fällen des unlauteren Wettbewerbs,
  • komplexe und vollständige Fallanalyse,
  • tiefgründige Kenntnis des mit Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb verbundenen gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Hilfe in jeder Phase des Rechtsstreits,
  • ständiger Kontakt und verständliche Erläuterung der eingeleiteten Maßnahmen.

Berater