Seit Jahren gehört Datenschutz zu unseren wichtigsten Schwerpunkten. Mit dem Datenschutz verbundene Rechtsfragen haben nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besondere Bedeutung gewonnen. Durch die DSGVO wurde die Einstellung zum Datenschutz vollkommen geändert und es wurden bestimmte weitgehende Maßnahmen seitens der Unternehmer und der öffentlichen Stellen notwendig. Die Anforderungen werden durch die Zunahme der neuen Technologien, die personenbezogene Daten nutzen, noch höher, was wiederum zur Folge hat, dass die Maßnahmen in diesem Bereich an die Datenschutzvorschriften angepasst werden müssen.
Wir bieten verschiedenartige Leistungen an, die mit der Umsetzung und der Anwendung der DSGVO verbunden sind. Personenbezogene Daten behandeln wir als eines der wichtigen Aktiva eines Unternehmens oder der Informationsressourcen einer öffentlichen Stelle, die eines Schutzes bedürfen, der je nach Organisationseinheit unterschiedlich sein kann. Unser Ansatz bringt unseren Mandanten greifbare Resultate. Wir haben die DSGVO bei über 100 Organisationseinheiten umgesetzt. Wir haben Mandanten auch in vielen Verfahren vor dem Präsidenten der Datenschutzbehörde (PUODO) (früher dem Generalinspekteur für Datenschutz [GIODO]) und in Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten.
Jede Einrichtung muss sich um Datenschutz kümmern, und zwar sowohl diejenige, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt als auch die, die öffentlichen Aufgaben wahrnimmt. Die Branche und die Größe der Einrichtung spielen dabei keine Rolle. Unternehmer und öffentliche Einrichtungen, die nicht für die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten sorgen, können rechtlich belangt werden und es droht ihnen ein Imageverlust.