Umweltschutz

Was wir machen
  • wir betreuen Unternehmen, die Sammlung, Verwertung und Behandlung von Abfall betreiben, sowie Verwertungsorganisationen – wir waren an der Gründung der Gesamtpolnischen Wirtschaftskammer für Umweltschutz (OIGOS), die Unternehmer aus diesen Branchen vereinigt, beteiligt,
  • wir vertreten unsere Mandanten vor Verwaltungsbehörden, u.a. vor Umweltschutzbehörden und Verwaltungsgerichten in verschiedenen Verfahren, die den Umweltschutz und die Abfallwirtschaft zum Gegenstand haben, u.a.:
    • bezüglich der Erlangung von umweltbezogenen Entscheidungen: UVP-Entscheidungen, Umweltgenehmigungen, einschließlich integrierter Genehmigungen,  
    • bezüglich der Erhebung von Produktgebühren,
    • bezüglich der Beseitigung von Bäumen und Sträuchern,
    • bezüglich der Anmeldung von Geräten und Installationen,
    • bezüglich der Abfalldatenbank,
    • bezüglich der Einholung der verbindlichen Auslegung der Vorschriften im Bereich der Abfallwirtschaft,
  • wir vertreten Mandanten vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten, in Zivilverfahren bezüglich der Zahlung von Schadensersatz für Umweltschäden, der Einschränkung der Immobiliennutzung wegen Umweltschutzes und der Festlegung der Gebiete der beschränkten Nutzung sowie in Sachen bezüglich Mängel und Störungen von Technologielinien für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten,
  • wir vertreten Mandanten in Strafverfahren, u.a. in Wirtschaftsstrafverfahren, bezüglich Straftaten gegen die Umwelt, insbesondere auf Grund von Sondergesetzen über die Abfallwirtschaft,
  • wir bieten eine umfassende Betreuung von Investitionsprozessen, die mit dem Erwerb, der Installation und der Inbetriebnahme von Installationen, welche für Verwertungs- und Recyclingverfahren benutzt werden, verbunden sind,
  • wir erstellen Gutachten über Investitionsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien, einschließlich der Windenergie, hinsichtlich der Einhaltung von nationalen und europäischen Rechtsvorschriften,
  • wir bleiben mit Änderungen im Bereich des Umweltrechts, v.a. der europäischen und internationalen Regelungen, auf dem Laufenden, damit wir Mandanten rechtzeitig dabei helfen können, ihr Unternehmen an die demnächst in Kraft tretenden Anforderungen anzupassen und schlagen dabei die besten Lösungen vor.
Warum wir
  • strategische und umfassende Herangehensweise,
  • kurze Reaktionszeit und ständiger Kontakt,
  • tiefgründige Kenntnis der in Anlehnung an das Umweltrecht tätigen Branchen,
  • integrierte Hilfe im Bereich von Fällen, die den Umweltschutz und andere rechtliche Aspekte des jeweiligen Vorhabens (Immobilienrecht, zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, Markenschutz) betreffen – dank der Möglichkeit, innerhalb der Kanzlei ein multidisziplinäres Team von Experten aus verschiedenen Gebieten zu bilden,
  • bewährte und effektive Lösungen.
Über den Schwerpunkt

Das Umweltrecht ist sehr umfassend und erstreckt sich auf viele Rechtsgebiete; es hat einen reellen Einfluss auf das Wirtschaftsleben. Ein beträchtlicher Teil der Regelungen gehört zum Verwaltungsrecht. Wesentliche Aspekte werden darüber hinaus vom Zivil- und Strafrecht geregelt. Bei der Ausgestaltung der innerstaatlichen Vorschriften spielen internationale und europäische Regelungen eine wichtige Rolle.

Das Umweltrecht ändert sich äußerst dynamisch.  Das Bestreben nach einer Kreislaufwirtschaft und die Umsetzung von ständig neuen Zielen der nachhaltigen Entwicklung führen dazu, dass das Umweltrecht immer weitere Gebiete des Geschäfts-, aber auch des alltäglichen Lebens berührt. 

Fragen des Umweltschutzes betreffen beinahe jede Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, aber auch den Alltag. Manche Branchen – wie erneuerbare Energien oder die Abfallwirtschaft – stützen ihre gesamte Tätigkeit auf Regelungen, die diesem Rechtsgebiet angehören. Andere Wirtschaftsteilnehmer müssen sich bei Vorhaben, bei denen bestimmte Genehmigungen und Entscheidungen eingeholt werden müssen, ebenfalls mit den Umweltregelungen auseinandersetzen. 

Eine Auseinandersetzung mit dem Umweltrecht ist im Geschäftsleben nahezu unvermeidlich. Daher lohnt es sich, die laufende Unterstützung von Experten, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, in Anspruch zu nehmen. Eine fehlende Projektplanung hinsichtlich umweltrechtlicher Fragen kann gravierende Folgen nach sich ziehen – von Geldstrafen und der Einstellung des Vorhabens bis zu strafrechtlichen Konsequenzen. Eine angemessene umweltrechtliche Vorbereitung des Vorhabens ist für seinen Erfolg unentbehrlich.

Vorteile der Zusammenarbeit

Die Hilfe von Experten auf dem Gebiet des Umweltrechts erlaubt es Ihnen, Vorhaben verschiedener Art effektiv zu realisieren – von einer Tätigkeit im Bereich der Behandlung von Abfall oder der erneuerbaren Energien über die Umsetzung von Bauvorhaben bis zur rechtmäßigen Beseitigung von Bäumen, ohne Gefahr zu laufen, dass Ihnen schwerwiegende Konsequenzen für ein Handeln ohne erforderliche Genehmigungen drohen. 

Mandanten können unsere Hilfe auch in Anspruch nehmen, um eine Entschädigung für die beschränkte Nutzung einer Immobilie wegen der Realisierung von Projekten, die den Umwelt- oder Naturschutz zum Zweck haben, zu erlangen. Sie können sich auch unserer Unterstützung beim Kampf um Schadensersatz wegen der Verletzung von Umweltvorschriften durch andere sicher sein. 

In jedem Fall stellen wir eine zügige Analyse der Sache und eine individuelle Herangehensweise sicher.

Heutzutage sollte das Umweltrecht als potentielles Element eines jeden Vorhabens berücksichtigt werden. Die Unterstützung unserer Experten macht es Ihnen möglich, Ihre Geschäftsziele im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu realisieren.

Berater

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