Werbung und Vermarktungsrecht

Über den Schwerpunkt

Vermarktungs- und Werbemaßnahmen, insbesondere solche im digitalen Raum, gehören heutzutage zu den grundlegenden Kommunikations- und Markenentwicklungsmitteln. Das wissen wir sehr gut. Wir bieten unseren Mandanten die Möglichkeit, juristische Unterstützung in Bezug auf das weit zu verstehende Werbe- und Vermarktungsrecht in Anspruch zu nehmen. Umfasst sind dabei auch die neuartigen Formen, wie z.B. das Influencer Marketing.

Unsere Spezialisten aus dem Media Communication & Entertainment-Team sorgen für fachkundige Unterstützung bei den Marketingmaßnahmen, sowohl on- als auch offline. Wir wissen, dass in der heutigen Zeit Marketing- und Vermarktungsmaßnahmen häufig den Kernpunkt der Unternehmensentwicklungsstrategie darstellen. Deshalb schlagen wir ausschließlich bewährte und sichere Maßnahmen vor, die Imagefragen und die Besonderheiten der konkreten Branche mitberücksichtigen.

Das Werbe- und Vermarktungsrecht stellt ein spezifisches Rechtsgebiet dar. Hier ist nicht nur besonderes Fachwissen gefordert, sondern auch ein gewisses Fingerspitzengefühl in Sachen Marketing sowie gute Kenntnis der aktuellen Trends. Unsere Experten bringen beides mit.

Was wir machen
  • wir fertigen Gutachten an und handeln Branchenverträge jeglicher Art, wie z.B. Sponsoringverträge, aus; dabei werden Aktivitäten in den Social Media und die Besonderheiten der jeweiligen Branche mitberücksichtigt,
  • wir nehmen eine umfassende Analyse der Marketingmaßnahmen vor und überprüfen Vermarktungsmaterialien, was auch Materialien umfasst, die vom gewohnten Standard abweichen,
  • wir helfen dabei, die Zusammenarbeit mit Influencern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Celebrities, Sportlern und E-Sportlern zu regeln,
  • wir beraten Mandanten im Bereich Werbung von sensitiven Waren und Dienstleistungen, insbesondere von: alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln sowie Glücksspielen,
  • wir vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten über Werbe- und Vermarktungsmaßnahmen, darunter in der Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma-, Alkohol- und Telekommunikationsbranche,
  • wir leiten Schulungen und Workshops im Bereich des Werberechts im weitesten Sinne, unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung von Marketingwerkzeugen und -kanälen.
Vorteile der Zusammenarbeit

Das Werbe- und Vermarktungsrecht ist untrennbar mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. Immaterialgüterrecht oder Datenschutz, verbunden. Wir spezialisieren uns in jedem einzelnen davon. Dank einer interdisziplinären Herangehensweise erhalten unsere Mandanten in jeder Situation eine erschöpfende Unterstützung.

Wir sorgen nicht nur für die Rechtssicherheit der Werbe- und Vermarktungsmaßnahmen, sondern kümmern uns auch um alle Angelegenheiten, die „unterwegs“ auftreten. Schnell identifizieren wir potentielle Risiken und schlagen alternative Maßnahmen vor. Wir sind mit Rechtsänderungen auf dem Laufenden und implementieren diese ggf. bei unseren Mandanten.

Wir verstehen genau, wie wichtig es im Marketing ist, zügig und effektiv zu handeln und stets bereit zu sein, Änderungen vorzunehmen. Wir arbeiten professionell, gleichzeitig sind wir jedoch offen für Vorschläge und Erwartungen der Mandanten. 

Partnerschaft und ein gutes Branchenverständnis sind für uns die Fundamente einer gelungenen Zusammenarbeit.

Warum wir
  • Fähigkeit, Mandanten das Wesen des Problems und die durchzuführenden Maßnahmen auf verständliche Weise zu erklären,
  • Kenntnis der Besonderheiten der Marketing- und Werbebranche, u.a. stetige Verfolgung der sich auf dem Markt der Werbeleistungen (v.a. digitaler) vollziehenden Änderungen,
  • Bereitschaft, erforderliche Maßnahmen schnell zu implementieren und Offenheit für untypische Lösungen,
  • große Erfahrung mit der Vorbereitung der rechtlichen Aspekte von Werbekampagnen und -materialien, von Vermarktungsaktionen, Treue- und Vermarktungsprogrammen und der Werbung von sensitiven Waren und Dienstleistungen,
  • ständiger und unmittelbarer Kontakt mit einem Experten.

Berater