Das Strafrecht spielt eine immer bedeutendere Rolle bei der Gewerbeausübung. Der Gesetzgeber führt weitere neue strafrechtliche Regelungen in die verschiedenen Gesetze zum Geschäftsverkehr ein. Fehler und Unterlassungen bei der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Ein Fehler bei einer unternehmerischen Entscheidung kann sogar dazu führen, dass das Gericht die weitere Ausübung des Gewerbes untersagt. Daher ist es besonders wichtig, bereits in der frühen Planungsphase von strategischen Entscheidungen das Risiko einer strafrechtlichen Haftung entsprechend zu berücksichtigen.
Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Unternehmer in diesen Fragen. Wir prüfen für Sie bestehende Lösungen und entwickeln geeignete interne Verfahren zur Aufdeckung und Beseitigung von Risiken der Wirtschaftskriminalität. Wir beurteilen Projekte und Geschäftsentscheidungen im Hinblick auf die Höhe des Risikos für das Unternehmen und Mitglieder seiner Organe, noch bevor diese getroffen werden.
Unsere Experten befassen sich seit Jahren mit strafrechtlichen Haftungsfragen in der Wirtschaft. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse in der Prävention von Wirtschaftskriminalität.