In der Informationsgesellschaft gewinnen Rechte und Pflichten, die mit der Information zu tun haben und sich aus zahlreichen Vorschriften ergeben, zunehmend an Bedeutung. Um Probleme, die mit der Erhebung und der Bereitstellung von Informationen verbunden sind, lösen zu können, müssen verschiedene Rechtsvorschriften kumulativ angewandt werden. Deswegen erbringen wir Leistungen, die diverse Rechtspflichten bezüglich der Vertraulichkeit von Informationen sowie Rechte betreffen, die mit dem Zugang zu Informationen und mit deren Benutzung verbunden sind.
Wir beraten unsere Mandanten in drei Hauptthemenbereichen:
- Öffentlichkeit und Zugang zu amtlichen Informationen,
- Öffnung von Daten und die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
- rechtlich geschützte Geheimnisse.
Wir zeichnen uns durch breite Erfahrung in der Schaffung von internen Regelungen über den Schutz und den Zugang zu Informationen sowie in Streitigkeiten bezüglich der Entscheidung von Anträgen über die Bereitstellung von amtlichen Informationen und die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI). Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten über den Schutz von rechtlich geschützten Geheimnissen (z.B. Versicherungs- oder Bankgeheimnis), Verschlusssachen und geschäftlichen Informationen.
Diese breiten Kenntnisse garantieren unseren Mandanten eine vielseitige Hilfe und die Möglichkeit, schnell die nötige Unterstützung zu erlangen.