Praktische Aspekte der Bekämpfung von Produktfälschungen in Polen
Der Handel mit gefälschten Waren ist weltweit ein großes Problem. Es ist wichtig, die Öffentlichkeit dafür aufmerksam zu machen, dass die Bekämpfung von Produktfälschungen nicht nur zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, sondern auch oft zur Bekämpfung organisierter Kriminalität beiträgt.
Wann kann der Schutz vor gefälschten Waren eingeholt werden?
In den polnischen Rechtsvorschriften werden gefälschte Markenzeichen als identische Markenzeichen definiert, die unrechtmäßig verwendet werden, oder als Markenzeichen, die sich unter üblichen Handelsbedingungen von den für geschützte Waren eingetragenen Marken nicht unterscheiden lassen. Eine Rechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn gefälschte Markenzeichen auf Produkten angebracht werden, sondern auch dann, wenn sie auf Verpackungen, Etiketten oder auf den in der Nähe der Produkte angebrachten Schildern angegeben werden.
Das wichtigste, jedoch bei weitem nicht das einzige Instrument zur Bekämpfung von Produktfälschungen ist die Einleitung eines Strafverfahrens. In der Praxis wird der Rechteinhaber nach Abschluss des Verfahrens durch die Polizei informiert, dass es sich bei den beschlagnahmten Waren möglicherweise um Produktfälschungen handelt. Vor allem bei ausländischen Unternehmen können diese Maßnahmen viel erfolgreicher durchgeführt werden, wenn ein Vertreter in Polen bestellt wird, der mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt stehen wird. Es ist wichtig, einmal eingeleitete Maßnahmen nicht aufzugeben und auf die Warenbeschlagnahme mengenunabhängig zu reagieren, sowie mit den zuständigen Behörden eng zusammenzuarbeiten.
Was bringt der Kampf gegen gefälschte Waren überhaupt?
Das wichtigste Ergebnis einer wirksamen Bekämpfung von Produktfälschungen ist die Tatsache, dass illegale Waren vom Markt verschwinden, zumal sie immer häufiger in legale Verkaufsstellen eindringen, was wir an den durch TKP bearbeiteten Fällen beobachtet haben. So finden sich gefälschte Waren heutzutage nicht nur in den sprichwörtlichen Marktbuden, sondern auch in Geschäften, an den Verkaufsständen in Einkaufszentren usw.
Neben der in den polnischen Gesetzesvorschriften vorgesehenen Sanktionen für die Rechtsverletzer kann das Opfer auch die Wiedergutmachung des Schadens oder, wenn sich dieser nicht in Zahlen ausdrücken lässt, einen bestimmten Geldbetrag wegen einem Vermögensschaden geltend machen. In der Praxis haben wir festgestellt, dass einige Opfer, die sich nicht von uns vertreten lassen, dieses Recht überhaupt nicht ausüben oder relativ niedrige Beträge verlangen. In den durch TKP übernommenen Fällen kommt es jedoch immer häufiger vor, dass (auf unsere Anträge hin) relativ hohe Beträge zuerkannt werden. Diese Beträge gleichen nicht nur einen Teil des Imageschadens aus, sondern haben auch eine Abschreckungswirkung.