Projekt der Änderungen des Handelsgesetzbuches veröffentlicht
Am 12. April wurde im Amtsblatt ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen des Kodex der Handelsgesellschaften[1]veröffentlicht, der unter anderem Regelungen über die Holdingtätigkeit, Instrumente zur Stärkung der Position des Aufsichtsrats und zur Vereinfachung der Führung von Unternehmensgruppen umfasst.
Die Dynamik der Entwicklung des polnischen Marktes führt zu einem Anstieg des Interesses ausländischer Unternehmen, die in Polen Geschäfte führen möchten. Verordnungen, die die Ausübung von Geschäften schrittweise erleichtern sollen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, sollten durch eine schrittweise Erweiterung des Spektrums der verfügbaren Überwachungsinstrumenteausgeglichen werden.
Zu diesem Zweck wurden innovative Lösungen in die polnische Rechtsordnung eingeführt, wie die Regel der geschäftlichen Beurteilung (‘Business Judgement Rule‘). Die revidierten Vorschriften zeigen, dass die Mitglieder der Behörden nicht gegen ihre Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht verstoßen werden, wenn sie ‘loyal gegenüber dem Unternehmen’ und ‘im Rahmen eines angemessenen wirtschaftlichen Risikos“ auf der Grundlage von Informationen gehandelt haben, die bei einer sorgfältigen Bewertung berücksichtigt werden sollten.
Wesentliche Veränderungen betreffen auch die Stärkung der Position des Aufsichtsrats gegenüber anderen Organen des Unternehmens. Die Änderung umfasst unter anderem die Verpflichtung des Vorstands zur Bereitstellung bestimmter Informationen, das Recht, einen Aufsichtsratsberater ohne Einbeziehung des Vorstands zu wählen, oder die Anforderung, die Genehmigung des Aufsichtsrats bei einer wesentlichen Transaktion mit einer Konzerngesellschaft zu erhalten. Dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft wurde die Möglichkeit gegeben, die Wahrnehmung der Interessen der Unternehmensgruppe durch Tochtergesellschaften permanent zu überwachen. Die Befugnisse des Organs wurden so gestärkt, dass es als gleichberechtigter Partner des Vorstands angesehen werden kann.
Die Umsetzung der Lösung kann positiv zur Transparenz der Funktionsweise der Holding-Gruppen in Polen beitragen. Durch eine angemessene Nutzung der neuen Möglichkeiten könnte die Position der Aufsichtsbehörden gestärkt und die Verwaltung vereinfacht werden.
Das Projekt wird voraussichtlich eine 6-monatige Vacatio legis haben, so dass es erst am 13. Oktober 2022 in Kraft treten wird.
[1] Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes – Handelsgesetzbuch und bestimmte andere Gesetze, Sejm der Amtszeit 9., Sejm Druck Nr. 1515.