Welchen Status hat die EU-Taxonomie unter dem aktuellen Klima?
Nach Angaben der Website der Europäischen Kommission ist die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem, das eine Liste umweltverträglicher wirtschaftlicher Aktivitäten aufstellt.[1] Ziel ist es, Unternehmern und Regulierungsbehörden Definitionen zu geben, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können[2]. Mit anderen Worten, sollte die Taxonomie ein System sein, das es ermöglicht, zu klären, welche Aktivitäten als grün oder nachhaltig qualifiziert werden können, um den Umweltschutz durch eine angemessene Ausrichtung möglicher Investitionen auf dem Markt (privat oder mit öffentlichen Mitteln) zu unterstützen und Greenwashing zu verhindern. Die Taxonomie basiert auf der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020. Für die wirksame Durchsetzung der Verordnung ist die Kommission verpflichtet, die wahre Liste umweltverträglicher Aktivitäten für bestimmte Sektoren durch delegierte Rechtsakte vorzulegen.
Die Taxonomieverordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Als erster wurde ein delegierter Rechtsakt über nachhaltige Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel und zu Klimaschutzziele am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit Januar 2022 in Kraft[3]. Der erste Akt umfasste die meisten Sektoren, darunter die Herstellung von RET, Batterien, Aluminium, Eisen und Stahl, die Stromerzeugung mit Photovoltaik-Technologie, Solar- und Windenergie, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und Transport, sowie den Bau von Gebäuden.
Im März 2022 nahm die Kommission nach einer langen Vorkonsultation den delegierten Rechtsakt an, der unter strikten Bedingungen bestimmte Kernenergie- und Gasaktivitäten in die Liste der in der EU-Taxonomie erfassten wirtschaftlichen Aktivitäten einschließt[4]. Das Gesetz wurde jedoch als umstritten angesehen, da die angegebenen Kriterien den Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzen, der eigenen Expertengruppe der Kommission, zuwiderliefen.[5] Das ergänzende Klima-Delegierte Gesetz über spezifische Gas- und Nuklearaktivitäten der EU-Taxonomie wird derzeit von den Mitgesetzgebern geprüft und soll auf der EU-Parlamentarischen Tagung im Juli 2022 abgestimmt werden[6].
[1] https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/eu-taxonomy-sustainable-activities_en#what
[2] Ibidem
[3] Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021, ABl. L 442/1
[4] https://ec.europa.eu/info/publications/220202-sustainable-finance-taxonomy-complementary-climate-delegated-act_en
[5] https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/220121-sustainable-finance-platform-response-taxonomy-complementary-delegated-act_en.pdf ;
[6] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-001071-ASW_EN.pdf