Blockchain ist hauptsächlich mit der zugrunde liegenden Technologie einer bekannten Kryptowährung verbunden. Allerdings ist sein Potenzial viel größer, wie die zunehmende Zahl von Bewerbungen in verschiedenen Sektoren der Wirtschaft in Polen zeigt, u. a. zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderung, Informationen auf einem dauerhaften Medium bereitzustellen. Diese Praxis wurde bereits vom Vorsitzenden der UOKiK positiv bewertet, was den Anbietern dieser Technologie den Weg ebnet, solche Lösungen zu entwickeln und einer Vielzahl von Einheiten anzubieten.

Die polnischen und EU-Rechtsvorschriften über Verbraucherrechte, Bank- und Telekommunikationsaktivitäten oder Zahlungsdienste verlangen in bestimmten Situationen, dass ein Händler bestimmte Informationen über ein „dauerhaftes Medium“ zur Verfügung stellt. Die Einführung einer solchen Anforderung dient dem Schutz der Rechte, die sich aus der Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Unternehmer ergeben, und damit dem Schutz der Interessen der schwächeren Partei am wirtschaftlichen Umsatz (z. B. Verbraucher oder Abonnent). Dazu gehören beispielsweise Informationen über Änderungen bei Zahlungsdiensten von Banken oder die automatische Verlängerung eines Telekommunikationsdienstvertrags.

Es wird darauf hingewiesen, dass langlebige Medien insbesondere traditionelle Formen der Fixierung von Informationen wie Papier, aber auch elektronische Formen wie USB-Stick oder Speicherkarte sind. Im Zeitalter der allgegenwärtigen Digitalisierung fragen sich immer mehr Unternehmen, welche Technologielösungen für langlebige Medien im digitalen Handel eingesetzt werden können um gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen.

Nach den in der Rechtsprechung der TSUE und den Entscheidungen des Vorsitzenden der UOKiK zum Ausdruck gebrachten Auffassungen werden nur Lösungen als dauerhafte Medien akzeptiert, die die Integrität, Konsistenz und Authentizität der übermittelten Informationen sowie die Unentfernbarkeit der gehaltenen Dokumente sichern. Um diese technischen Eigenschaften zu gewährleisten, ist es möglich, Lösungen auf Basis der Blockchain-Technologie zur Speicherung von Informationen zu nutzen, was vom Vorsitzenden der UOKiK akzeptiert wurde.

Bei der Konzeption und Umsetzung der Instrumente zur Wahrnehmung der Funktionen eines langlebigen Mediums sollten die allgemeinen Kriterien berücksichtigt werden, die nach dem Gesetz zu erfüllen sind, einschließlich der Auslegung des TSUE und des Vorsitzenden der UOKiK. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass es verschiedene Optionen für die Nutzung der Blockchain-Technologie gibt, abhängig beispielsweise von den Regeln für den Zugriff oder die Verwaltung eines Blocknetzwerks. Die verschiedenen Modelle können mehr oder weniger für den einzelnen Händler geeignet sein, je nach den spezifischen Eigenschaften der Branche, abhängig davon, ob es sich um eine regulierte Einheit handelt oder welche Art von Informationen sie bereitstellen wird (z. B. ob es sich um sensible Informationen handelt).

Diese Fragen sollten so früh wie möglich bei der Erstellung und Auswahl der geeigneten Lösung durch den Händler berücksichtigt werden, damit sie an die Bedürfnisse eines bestimmten Marktes angepasst werden können. Viele Stakeholder nutzen Blockchain-Tools bereits, um ihre Verantwortung für nachhaltige Medien zu erfüllen. Das sind m.in. Banken, Versicherungen oder E-Commerce-Unternehmen.