Newsroom

Seit 25 Jahren bilden wir spezialisierte Praxisgruppen in unserer Kanzlei, die bestens darauf vorbereitet sind, die rechtliche Betreuung der anspruchsvollsten Geschäftsprojekte.

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass TKP-Experten im @IP STARS (Managing IP) 2023-Ranking den Titel IP Rising Stars erhalten haben!

Herzlichen Glückwunsch an:

  • Małgorzata Kutaj
  • Justyna Sitnikow, LL.M.

Wir empfehlen Ihnen, die vollständige Rangliste auf der Website des Veranstalters zu lesen.

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kanzlei Traple Konarski Podrecki & Partners erneut in der internationalen Rangliste IFLR1000 in folgenden Kategorien ausgezeichnet wurde:

  • Banking: Tier 5
  • M&A: Notable

Herzlichen Glückwunsch an die Teams der ausgezeichneten Praxen – die Teams FinTech und Corpo!

Sehen Sie sich die vollständigen Ergebnisse des Rankongs an.

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IP Stars 2023

31 Jul 2023

Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass TKP zu den Kanzleien gehört, die im IP STARS-Ranking (Managing IP) ausgezeichnet wurden.

Wir erhielten eine Auszeichnung in vier Kategorien:

  • Patent disputes (Tier 2)
  • Trade mark disputes (Tier 2)
  • Trade mark prosecution (Tier 3)
  • Copyright & related laws (Tier 3)

Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die folgenden Experten von TKP individuelle Empfehlungen erhalten haben:

  • Prof. INP PAN dr hab. Paweł Podrecki (Trade mark Star 2023)
  • Tomasz Targosz (Trade mark Star 2023, Copyright Star 2023)

Wir danken unseren Kunden für ihr Vertrauen. Wir empfehlen Ihnen, die vollständige Rangliste auf der Website des Veranstalters zu lesen.

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Team für Geistiges Eigentum erneut in dem renommierten Ranking der besten Anwaltskanzleien IAM Patent 1000 ausgezeichnet wurde.

Die Anwaltskanzlei TKP erhielt die Silberauszeichnung in der Kategorie Litigation and Transactions.

Einzelne Silberempfehlungen im Bereich Litigation erhielten:

  • Dr. Anna Sokołowska-Ławniczak
  • Dr. Tomasz Targosz.

Wir bedanken uns bei unseren Mandanten für ihr Vertrauen und gratulieren allen Teilnehmern des Rankings!

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Team für Geistiges Eigentum Mitglied von MARQUES geworden ist. Die Organisation bringt Markeninhaber und Experten zusammen, die sich mit dem Schutz von Markenzeichen befassen. Das Ziel der Organisation besteht darin, die professionelle Entwicklung von Markeninhabern in Bezug auf die Auswahl, die Verwaltung, den Schutz und die Verwendung ihrer Marken in dem internationalen wirtschaftlichen Verkehr weiterzubilden und zu fördern.

 

Unsere Anwältinnen beteiligen sich an den Arbeiten von Marques International Members‘ Forum:

  • Dr. Anna Sokołowska-Ławniczak wird der Arbeitsgruppe „Anti-Counterfeiting & Parallel Trade Team“ beitreten,
  • Justyna Sitnikow, LL.M. wird das Team „European Trade Mark and Practice Team“ verstärken.
  • Maciej Majewski wird das Team „Cyberspace Team“

Die zweijährige Amtszeit beginnt am 1. September 2023. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!

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TKP gehört zu den Top-Anwaltskanzleien laut dem 21. Ranking der Rechtsanwaltskanzleien der Tageszeitung Rzeczpospolita. Unsere Kanzlei wurde mit 9 Leader Titeln in 4 Rechtsbereichen ausgezeichnet, was zu Platz 4 in der Liste der TOP 11 Best Law Firms führte. TKP wurde von der Jury als beste.

Anwaltskanzlei in Polen in 4 Kategorien ausgezeichnet:

  • TMT (IT, Medien, Telekommunikation)
  • Rechte des geistigen Eigentums
  • Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
  • Wettbewerbsrecht und Kartellrecht.

Die TKP-Experten wurden fünfmal in 3 Kategorien als Leader klassifiziert:

  • TMT (IT, Medien, Telekommunikation) – RA Xawery Konarski
  • Rechte des geistigen Eigentums – RA Prof. INP PAN Dr. habil. Paweł Podrecki, RA Xawery Konarski
  • Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten – RA Xawery Konarski, RA Grzegorz Sibiga

Darüber hinaus haben wir 2 Empfehlungen erhalten:

  • RA in Agnieszka Wachowska in der Kategorie TMT (IT, Medien, Telekommunikation)
  • RA Prof. INP PAN Dr. habil. Paweł Podrecki in der Kategorie Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Wir sind sehr stolz auf unsere Leistung. Sie ist nämlich eine Bestätigung für unsere kontinuierliche Entwicklung und ein Nachweis für die Anerkennung unserer Arbeit durch die Kolleginnen und Kollegen in der juristischen Branche. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Nominierungen und Ihre so zahlreich für unsere Kandidaten abgegebenen Stimmen.

Herzlichen Glückwunsch an alle ausgezeichneten Anwälte und Kanzleien. Wir hoffen, dass wir uns nächstes Jahr in einer noch größeren Gruppe treffen werden!

Die vollständigen Ergebnisse des Rankings finden Sie unter Rzeczpospolita Recht.

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Seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung sind fünf Jahre vergangen. Zeit, Bilanz zu ziehen. Was hat sich bewährt und was könnte verbessert werden? Lesen Sie unsere kurze Zusammenfassung der Erfolge und Misserfolge von DSGVO.

Was hat sich bewährt?

  • Stärkeres Datenschutz-Bewusstsein: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Verarbeiter personenbezogener Daten sind sich ihrer Verpflichtungen aus der DSGVO stärker bewusst. Die betroffenen Personen wissen heute mehr über ihre eigenen Rechte im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung.
  • Eine gemeinsame Regelung für die gesamte EU: Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzausschusses und Urteile des EuGH klären die verschiedenen Begriffe und Verpflichtungen im Rahmen der DSGVO. Es ist möglich, dass die DSGVO in Zukunft in der gesamten EU einheitlich angewandt wird.
  • Größere Transparenz für die Betroffenen: Das Transparenzprinzip ermöglicht den Betroffenen, besser darüber informiert zu sein, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden.
  • Auskunftsrecht: Die DSGVO sieht einen breiten Umfang von Datenzugangsrechten vor, darunter das Recht auf eine kostenlose Kopie der Daten. Das Auskunftsrecht erleichtert die Ausübung sonstiger Rechte der Betroffenen und stärkt ihre Position gegenüber den für die Verarbeitung Verantwortlichen.
  • Breiter territorialer Geltungsbereich der DSGVO: Die DSGVO gilt auch für Einrichtungen, die keine Organisationseinheiten in der EU haben, aber personenbezogene Daten von Europäern verarbeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einrichtungen außerhalb der EU die Anforderungen der DSGVO erfüllen und die Sicherheit personenbezogener Daten mindestens auf demselben Niveau wie die für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU gewährleistet ist.

Woran ist noch zu arbeiten?

  • Überlange Verfahren der Datenschutzbehörden und der Verwaltungsgerichte: Personen, die sich über die unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten beschweren, und die Betroffenen müssen lange auf die Entscheidung dieser Fälle warten.
  • Unsicherheit bei globalen Datenübertragungen: Insbesondere im Hinblick auf die Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten nach dem „Schrems“-Urteil des EuGH. Dies führt zu einem Chaos bei der Nutzung von Marketing-Tools oder Cloud-Lösungen, bei denen die Daten außerhalb der EU übermittelt werden.
  • Wenig Nutzen aus Zertifizierungsmechanismen und Verhaltenskodizes: Es gibt nur einen genehmigten EU-Zertifizierungsmechanismus, während in Polen nur ein Verhaltenskodex genehmigt wurde. Es fehlen also Instrumente, die es den kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern sollten, ihren Verpflichtungen aus der DSGVO nachzukommen und die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen.
  • Mangelndes Verständnis des risikobasierten Ansatzes durch einige für die Verarbeitung Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter: Die Anwendung von DSGVO erfordert einen dynamischen und flexiblen Ansatz für die durch die Verordnung auferlegten Verpflichtungen (z. B. Risikobewertung oder Überprüfung des Auftragsverarbeiters). Mangelndes Verständnis führt zu geringem oder fehlendem Datenschutz aufgrund veralteter Sicherheitsvorkehrungen, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Datenverarbeitern angewendet werden.
  • Nichtumsetzung der vorherigen Konsultationen als Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den für die Verarbeitung Verantwortlichen und der Aufsichtsbehörde: die vorherigen Konsultationen sollten eine Plattform zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, der sich mit der komplexen Datenverarbeitung befasst, und der Aufsichtsbehörde sein. In der Praxis finden solche Konsultationen nur selten statt, so dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen keine praktische Unterstützung durch eine Behörde erhalten, wenn es darum geht, die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ein Partner unserer Anwaltskanzlei, RA Xawery Konarski, heute zum Vizepräsidenten der Polnischen Kammer für Informationstechnologie und Telekommunikation (PIIT) für die Amtszeit 2023-2026 gewählt worden ist. Andrzej Dulka wurde als Präsident und Marta Broza (Orange Polska), Jacek Falkiewcz (Ericsson), Mirosław Śmiałek (Polkomtel), Wiesław Paluszyński (E-Konsulting) und Teresa Wierzbowska (Cyfrowy Polsat) als Vizepräsidenten wiedergewählt.

Die Polnische Kammer für Informationstechnologie und Telekommunikation ist die älteste Handelskammer in Polen für polnische und ausländische ICT-Unternehmen und feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum.

Herzlichen Glückwunsch!

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy erneut im The Legal 500 (Legalease) EMEA 2023 Ranking in 5 Kategorien empfohlen wurde. Xawery Konarski gehört zu den Leading Individuals in den Kategorien TMT und Datenschutz. Agnieszka Wachowska wurde als Next Generation Partner in TMT und Karolina Grochecka-Goljan als Rising Star in TMT ausgezeichnet.

Empfohlene Anwälte:

  • Datenschutz: Grzegorz Sibiga, Dominika Nowak-Byrtek, Katarzyna Syska
  • Geistiges Eigentum: Dr. Anna Sokołowska-Ławniczak, Beata Matusiewicz-Kulig, Prof. INP PAN Dr. habil. Paweł Podrecki, Tomasz Targosz. Empfohlen als Key Lawyers: Agnieszka Schoen, Krzysztof Wasilewski, Justyna Sitnikow, LL.M.
  • TMT: Dr. habil. Prof. UEK Jan Byrski, Piotr Wasilewski. Empfohlen als Key Lawyers: Anna Jelińska-Sabatowska, Marcin Ręgorowicz.
  • Wettbewerb/Kartellrecht: Prof. INP PAN Dr. habil. Paweł Podrecki, Tomasz Targosz. Empfohlen als Key Lawyer: Dr. Katarzyna Menszig-Wiese, LL.M
  • Bankwesen und Finanzen: Dr. habil. Prof. UEK Jan Byrski. Empfohlen als Key Lawyers: Karol Juraszczyk, Dr. Michał Synowiec

Wir bedanken uns bei allen unseren Mandanten für ihr Vertrauen. Das ist unser gemeinsamer Erfolg!

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy in der diesjährigen Ausgabe des Rankings von Media Law International erneut zu den empfohlenen Anwaltskanzleien gehört und den Rang TIER 1 belegt.

Anmerkung der Redaktion:

With distinct emphasis on advertising, media and promotional law, Traple Konarski Podrecki & Partners brings together leading industry experts. Speaking about the firm, one client said it “earns a place among Poland’s most highly regarded individuals”. Lawyers frequently advise the Polish government on legal issues involving legislative reform. The practice advises multiple Polish and foreign entities operating in the industry. Herzlichen Glückwunsch an das Team Media, Communication & Entertainment!

Herzlichen Glückwunsch an das Team Media, Communication & Entertainment!

Die vollständigen Ergebnisse des Rankings finden Sie unter MLE.

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei erneut in dem renommierten Ranking der besten Anwaltskanzleien Chambers Europe 2022 ausgezeichnet wurde.

Rechte des geistigen Eigentums Band 2

  • Prof. INP PAN Dr. habil. Paweł Podrecki (Band 3)
  • Dr. Tomasz Targosz (Band 3)

TMT Band 1

  • Xawery Konarski (Band 1)
  • Agnieszka Wachowska (Band 4)

TMT: Datenschutz

  • Xawery Konarski (Band 3)
  • Prof. UEK Dr habil. Jan Byrski (Up and Coming)

Bankwesen und Finanzen: Regulatory

  • Prof. UEK Dr habil. Jan Byrski (Band 2)

Vielen Dank an unsere Mandanten für ihr Vertrauen!

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Einer der Mandanten unserer Kanzlei erhielt staatliche Beihilfe in Höhe von fast 19 Mio. PLN im Rahmen des Regierungsprogramms „Beihilfen für energieintensive Sektoren im Zusammenhang mit dem plötzlichen Anstieg der Erdgas- und Strompreise im Jahre 2022“.

Der Mandant wurde bei der Antragstellung durch das Team für Wirtschaftsrecht und Unternehmensberatung unter der Leitung von Rechtsberater Maciej Toroń unterstützt.

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