Die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (SUP-Richtlinie) erforderte eine Umsetzung in das polnische Rechtssystem bis zum 3. Juli 2021. Im Dezember 2021 wurde durch die Regierung ein weiterer Entwurf des Umsetzungsgesetzes vorgelegt.

Die durch die Europäische Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen bezwecken die Entgegensteuerung dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere in die Meeresumwelt. Im April 2021 wurde der erste Entwurf des Umsetzungsgesetzes bekanntgegeben (Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unternehmerpflichten betreffend die Bewirtschaftung bestimmter Abfälle und über die Produktgebühr sowie zur Änderung mancher anderer Gesetze), der während der öffentlichen Anhörung auf harte Kritik seitens der Umweltorganisationen und Unternehmerverbände gestoßen war. Der jüngste Entwurf des polnischen Umsetzungsgesetzes soll die eingereichten Einwände berücksichtigen und zielt darauf ab, die Abfallmengen von Einwegprodukten zu reduzieren, und zwar insbesondere durch:

  • Einführung einer Gebühr für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung solcher Produkte wie z.B. Getränkebecher mit Deckeln und Verschlüssen sowie Lebensmittelbehälter, einschließlich Fast-Food-Behälter, aus denen direkt gegessen werden kann, an die Erwerber;
  • Verbot des Inverkehrbringens von Einwegkunststoffartikeln sowie von Artikeln aus oxo-abbaubaren Kunststoffen wie z.B. Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Ballonstangen, Getränkerührer, Styroporbehälter für Lebensmittel und für Getränke;
  • Einführung der Pflicht, alle Einwegprodukte aus Kunststoff wie z.B. Feuchttücher, Damenbinden, Tabakerzeugnisse mit Filtern sowie Filter und Getränkebecher auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst mit einer sichtbaren, lesbaren und nicht entfernbaren Kennzeichnung zu versehen;
  • Unterrichten der Verbraucher von den schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch unsachgemäße Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten verursacht werden, und über die Bedeutung der Symbole auf den Produktetiketten (Lebensmittelbehälter, Verpackungen und Schutzhüllen, Getränkebehälter bis zu 3 l),
  • Überwachung des Vertriebs der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte.

Der Entwurf befindet sich derzeit immer noch in der Phase interministerieller Arbeiten und wurde dem Sejm noch nicht vorgelegt.