Ende September hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass ein Eintrag in das Register der verbotenen Klauseln eine eigenständige Grundlage für die Ungültigkeit einer Bestimmung in einem Standard-Verbrauchervertrag mit gleichem Wortlaut sein kann. Diese ansonsten umstrittene These ist für Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen, von erheblicher Bedeutung. Seit Anfang 2023 setzt der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) ein KI-Tool zum Auffinden missbräuchlicher Klauseln ein, das gelernt hat, fragwürdige Bestimmungen in Verträgen unter anderem anhand des Inhalts des Registers zu identifizieren.

Das genannte KI-Tool unterstützt Sachbearbeiter beim Auffinden und Vormerken missbräuchlicher Klauseln in Vertragsvorlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Verbrauchergeschäften verwendet werden. Ein Bestandteil davon ist der so genannte Crawler, ein Bot, der das Internet nach bestimmten Kriterien durchsucht. Das UOKiK wird daher nicht mehr hauptsächlich reaktiv – aufgrund einer Meldung oder einer Verbraucherbeschwerde – eingreifen, sondern proaktiv, eigenständig d. h. mit Hilfe von KI nach fragwürdigen Bestimmungen suchen. Das Tool wird jedoch keine Entscheidungen über die Bewertung der Merkmale einer Klausel treffen. Das wird weiterhin in den Händen der Beamten liegen. Was bedeutet das für Unternehmer?

Einerseits haben wir bisher keinen signifikanten Anstieg der Zahl der Fälle festgestellt, in denen verbotene Vertragsklauseln verwendet wurden. Andererseits kann es sich dabei um anhängige Fälle handeln. Darüber hinaus wurde der Behörde ein Instrument an die Hand gegeben, das die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit deutlich erhöht. Außerdem ist zu erwarten, dass das vorstehende EuGH-Urteil die Beamten dazu veranlassen wird, bei der Bewertung von mit AI gekennzeichneten, den registrierten Bestimmungen gleichkommenden Klauseln einen größeren Automatismus anzuwenden. Bislang war es dagegen von größerer Bedeutung, eine bestimmte Klausel im Kontext des gesamten Vertrags zu beurteilen.

Das ist ein sehr guter Grund für eine Überprüfung der Verbraucherverträge und -vorschriften.