Wettbewerb und Verbraucherschutz

Über den Schwerpunkt

Das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht ist ein Grundpfeiler der freien Marktwirtschaft. Es sorgt für einen fairen Wettbewerb und Fairness gegenüber den Endabnehmern. Die in Polen geltenden Vorschriften verwenden jedoch sehr allgemeine Begriffe, deren korrekte Auslegung keine leichte Aufgabe ist. Unser Ziel ist es, unsere Kunden in die Lage zu versetzen, die Erwartungen der Aufsichtsbehörde besser zu verstehen und ihre Geschäfte so bequem und reibungslos wie möglich zu führen.

Unser Expertenteam unterstützt Unternehmer in allen Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des Präsidenten des UOKiK [Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz] fallen (Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Zahlungsstaus, unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, Zusammenschlüsse). Wir beraten seit Jahren erfolgreich global tätige und nationale Unternehmer. Wir versetzen sie in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn die für das Unternehmen optimale Lösung nicht völlig frei von rechtlichen Risiken ist. Wir vertreten sie auch in Verfahren vor dem Präsidenten des UOKiK und im Instanzenzug. Wir sind uns der Geschäfts- und Marktgegebenheiten, in denen unsere Kunden tätig sind, sehr wohl bewusst. Indem wir ihre Beweggründe nachvollziehen können, können wir ihnen alternative Wege zur Erreichung ihrer Ziele anbieten.

Unsere praktische Erfahrung wird durch fachkundiges, sich ständig erweiterndes Wissen untermauert. Dies hat uns das Vertrauen einer Vielzahl von Kunden eingebracht.

Was wir machen
  • Wir erstellen die in einer bestimmten Situation erforderlichen Rechtsgutachten mit klaren Empfehlungen,
  • Wir analysieren und revidieren Handelsverträge, insbesondere Vertriebs-, Kauf-, Franchise- und Marketingverträge im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht,
  • Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor dem Präsidenten des UOKiK, der Gewerbeaufsicht und vor dem Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz sowie im Instanzenzug, auch vor dem Obersten Gerichtshof,
  • Wir helfen bei der Vorbereitung von Antworten auf Aufforderungen des UOKiK zur Einreichung von Informationen und Beweisen sowie auf vom Präsidenten des UOKiK formulierte Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten (die sog. Soft Calls),
  • Wir entwickeln kartellrechtliche Compliance-Richtlinien und sorgen für deren Umsetzung und Einhaltung, indem wir als Compliance Officer tätig werden,
  • Wir führen umfassende Prüfungen von Verträgen und Geschäftspraktiken auf die Einhaltung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts durch,
  • Wir nehmen an Inspektionen und Durchsuchungen teil, um die Interessen der Unternehmen zu schützen. Außerdem schulen wir die Mitarbeiter unserer Kunden im Vorfeld, damit sie wissen, wie sie sich verhalten müssen, damit ihr Arbeitgeber nicht mit Strafen rechnen muss,
  • Wir beraten bei Zusammenschlüssen, bei der Einführung neuer Technologien und bei der kommerziellen Zusammenarbeit, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit,
  • Wir bieten einen umfassenden Service im Bereich Greenwashing: von der Analyse über die Risikobewertung bis hin zur Umsetzung der notwendigen Veränderungen im grünen Marketing,
  • Wir entwickeln klare Regelungen für den elektronischen Handel und beraten bei deren Überarbeitung,
  • Wir prüfen die Gestaltung von Schnittstellen und Einkaufswegen auf ihre verbraucherrechtliche Unbedenklichkeit, einschließlich dark patterns,
  • Wir beraten bei der Darstellung von Preissenkungen und bei der Wahrnehmung von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern,
  • Wir überprüfen Musterverträge, AGBs und Formulare auf missbräuchliche Klauseln und schlagen alternative Lösungen vor,
  • Wir geben Gutachten über Entwürfe von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Vereinbarkeit mit dem Verbraucherrecht ab,
  • Wir beraten in Fragen der unlauteren Handelspraktiken bei der Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln.
Vorteile der Zusammenarbeit

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht kann der Präsident des UOKiK schwere Strafen gegen den Unternehmer verhängen, die bis zu 10 % des Umsatzes betragen können. Stolpern kann einem leicht fallen, wenn man ohne angemessene Unterstützung handelt. Der Hauptvorteil der Zusammenarbeit mit unserem Team besteht gerade darin, sich vor einem solchen Szenario zu schützen.

Wir sind der Meinung, dass Rechtsberatung praktisch und nachvollziehbar sein sollte. Daher verwenden wir eine einfache Sprache und vermitteln unseren Kunden klare Empfehlungen.

Wir verfolgen kontinuierlich die Entscheidungspraxis des Präsidenten des UOKiK, der Europäischen Kommission und ausgewählter Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten. Unsere Mandanten erhalten daher Unterstützung auf der Grundlage aktueller Kenntnisse und vor allem Einblick in die neuesten Trends im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht.

Warum wir
  • ein praktischer, lösungsorientierter Ansatz für die Behandlung eines rechtlichen Problems,
  • direkte Zusammenarbeit des Teams mit dem Kunden und schnelles Reagieren,
  • Garantie einer rechtzeitigen und umfassenden Beantwortung aller fachgebietsorientierten Fragen,
  • erforderlichenfalls – Zugang zur Unterstützung durch die geschätzten Experten der Kanzlei in ergänzenden Rechtsbereichen (DSGVO, KI, geistiges Eigentum und andere).

Berater

Verwandte einträge

26 März 2025

Rangliste Legal 500 2025

Wir sind stolz darauf, mitteilen zu können, dass Traple Konarski Podrecki & Partners von The Legal 500 (Legalease) EMEA 2024 in 5 Praxisbereichen ausgezeichnet wurde!

Nachfolgend präsentieren wir unsere Erfolge:

15 Dez. 2023

Verbraucherrecht: KI schaut sich Ihre Vertragsvorlagen einfach online an

Ende September hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass ein Eintrag in das Register der verbotenen Klauseln eine eigenständige Grundlage für die Ungültigkeit einer Bestimmung in einem Standard-Verbrauchervertrag mit gleichem Wortlaut sein kann. Diese ansonsten umstrittene These ist für Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen, von erheblicher Bedeutung. Seit Anfang 2023 setzt der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) ein KI-Tool zum Auffinden missbräuchlicher Klauseln ein, das gelernt hat, fragwürdige Bestimmungen in Verträgen unter anderem anhand des Inhalts des Registers zu identifizieren.

22 Juni 2023

21. Ranking der Rechtsanwaltskanzleien der Tageszeitung Rzeczpospolita

TKP gehört zu den Top-Anwaltskanzleien laut dem 21. Ranking der Rechtsanwaltskanzleien der Tageszeitung Rzeczpospolita. Unsere Kanzlei wurde mit 9 Leader Titeln in 4 Rechtsbereichen ausgezeichnet, was zu Platz 4 in der Liste der TOP 11 Best Law Firms führte. TKP wurde von der Jury als beste.

Anwaltskanzlei in Polen in 4 Kategorien ausgezeichnet:

  • TMT (IT, Medien, Telekommunikation)
  • Rechte des geistigen Eigentums
  • Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
  • Wettbewerbsrecht und Kartellrecht.
08 Juni 2023

Der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz wird bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstoße gegen das Wettbewerbsrecht mitwirken?

Obwohl das Gesetz über die Ansprüche an Wiedergutmachung eines durch Verletzung von Wettbewerbsrecht hinzugefügten Schadens in Polen bereits seit nahezu sechs Jahren in Kraft ist, kommen derartige Sachen erst jetzt in Schwung. Etwas unerwartet hat das polnische Amt für Wettbewerbsschutz neulich eine Erklärung abgegeben, welche die Betroffenen dazu ermutigen könnte, den Rechtsweg einzuschlagen.