Piotr Nepelski

RechtsanwaltManaging Associate

Biografie

Rechtsberater mit über zehnjähriger Erfahrung in der Rechtsberatung für führende Technologieanbieter und die größten Auftraggeber. Er ist spezialisiert auf IT-Verträge, öffentliches Vergaberecht und Streitbeilegung im Zusammenhang mit der Umsetzung komplexer Technologieprojekte. In der Kanzlei trägt er zur TMT-Praxis im Rahmen der Teams IT-Tech und Öffentliches Vergaberecht bei.

Er ist Referent auf landesweiten, branchenbezogenen Konferenzen und Schulungen, darunter für den Verlag C.H.Beck und das Zentrum für IT-Förderung. Autor von Publikationen zu IT-Verträgen und Streitigkeiten aus deren Erfüllung. Dozent im Rahmen von Aufbaustudiengängen der Polnisch-Japanischen Akademie für Computertechnik und der Polnischen Akademie der Wissenschaften.

Absolvent der Fakultät für Recht und Verwaltung an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin und von Kursen für das englische und amerikanische Recht. Mitglied der Bezirkskammer der Rechtsberater in Krakau. Weiterempfohlen in der internationalen Rangliste Legal500. Er besitzt die Zertifikate AgilePM Foundation und PRINCE2 Agile im Bereich des Projektmanagements. Er spricht Englisch.


Verbunden aktuelles

Blog 2
21 Sep. 2023

Empfehlungen der IT-Branche zur Valorisierung

Das polnische Amt für das  öffentliche Vergabewesen (UZP)  hat kürzlich auf ihrer Website Muster für Valorisierungsklauseln veröffentlicht. Sie wurden von Organisationen aus der IT-Branche entwickelt. Dieses Dokument soll in erster Linie den öffentlichen Auftraggebern helfen, die verpflichtet sind, solche Bestimmungen in Verträge über öffentliche Vergaben aufzunehmen.

30 Juni 2023

Abtretung einer Forderung aus einem öffentlichen Auftrag

Öffentliche Aufträge unterliegen mehreren wichtigen Beschränkungen der Vertragsfreiheit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung bestimmter Vertragsfragen, die nach den Bestimmungen (ZGB)[ 1] bekannt sind, aber unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zwecks der Vorschriften des Gesetzes über das Vergaberecht[2] ausgelegt werden sollten. Dazu gehören die Abtretung von Forderungen aus der vertraglichen Gegenleistung, die Sicherung dieser Gegenleistung oder die Möglichkeit der Übernahme von Schulden in Form einer Leistungsverpflichtung.

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