Piotr Nepelski

RechtsanwaltManaging Associate

Biografie

Rechtberater mit Schwerpunkt auf IT-Recht, Recht des geistigen Eigentums und Vergaberecht. In der Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy ist Piotr Nepelski im Fachbereich TMT als Teil der Teams IT-Tech und Vergaberecht tätig. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für große Auftraggeber und führende Anbieter von IT-Lösungen. Piotr Nepelski bietet rechtliche Begleitung bei der Streitbeilegung.

Er ist als Berater bei der Polnischen Kammer für Informationstechnologie und Telekommunikation im Bereich des öffentlichen Vergaberechts tätig.

Piotr Nepelski beteiligte sich wiederholt als Redner an nationalen Branchenkonferenzen und Schulungen für Vertreter von IT-Unternehmen sowie von Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen Auftragswesen und zu den IT-Verträgen. Als Dozent hält er Vorlesungen im postgradualen Studium an der Fachrichtung Vergaberecht an der Polnischen Akademie der Wissenschaften.

Piotr Nepelski ist Absolvent der Fakultät für Recht und Verwaltung der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin und Center for American Law Studies an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau. Er absolvierte den Kurs für englisches Recht am British Law Centre. Piotr Nepelski ist Mitglied der Bezirkskammer der Rechtsberater in Warschau.

Herr Rechtsanwalt wird in der internationalen Legal500-Rangliste empfohlen. Er hat eine Ausbildung und Zertifizierung erhalten: AgilePM Foundation und Prince2 Agile im Projektmanagement.

Er spricht Englisch.


Verbunden aktuelles

Blog 2
21 Sep 2023

Empfehlungen der IT-Branche zur Valorisierung

Das polnische Amt für das  öffentliche Vergabewesen (UZP)  hat kürzlich auf ihrer Website Muster für Valorisierungsklauseln veröffentlicht. Sie wurden von Organisationen aus der IT-Branche entwickelt. Dieses Dokument soll in erster Linie den öffentlichen Auftraggebern helfen, die verpflichtet sind, solche Bestimmungen in Verträge über öffentliche Vergaben aufzunehmen.

30 Jun 2023

Abtretung einer Forderung aus einem öffentlichen Auftrag

Öffentliche Aufträge unterliegen mehreren wichtigen Beschränkungen der Vertragsfreiheit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung bestimmter Vertragsfragen, die nach den Bestimmungen (ZGB)[ 1] bekannt sind, aber unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zwecks der Vorschriften des Gesetzes über das Vergaberecht[2] ausgelegt werden sollten. Dazu gehören die Abtretung von Forderungen aus der vertraglichen Gegenleistung, die Sicherung dieser Gegenleistung oder die Möglichkeit der Übernahme von Schulden in Form einer Leistungsverpflichtung.

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