Xawery Konarski

RechtsanwaltSenior PartnerCo-Managing Partner

Biografie

Rechtsexperte mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der neuen Technologien. Senior Partner und Mitbegründer der Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy. In der Kanzlei beaufsichtigt Xawery Konarski die Arbeit der Teams für Technologie, Medien und Telekommunikation (TMT) und koordiniert die in Polen und den mittel- und osteuropäischen Ländern durchgeführten Projekte.

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Polnischen Kammer für Informationstechnologie und Telekommunikation (PIIT). Präsident des Vereins für das Recht der Neuen Technologien (SPNT). Xawery Konarski ist rechtlicher Berater des Arbeitgeberverbands der Internetwirtschaft IAB Polen und der Polnischen Versicherungskammer (PIU). Mitglied des Sektorenrates für Kompetenzen Telekommunikation und Cybersicherheit.

Als Rechtsexperte hat er an der gesetzgeberischen Arbeit bei einer Reihe von Gesetzen im Bereich des Rechts der neuen Technologien mitgewirkt. Bietet Kunden, die Online-Dienste anbieten, rechtliche Unterstützung bei Projekten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste.

Xawery Konarski ist Schiedsrichter am Schiedsgericht für Internet-Domains am PIIT und

Mitglied der folgenden Organisationen: IAPP, INPLP, ITechLaw und SABI-IOD.

In den letzten 18 Jahren wurde Xawery Konarski wiederholt in polnischen und ausländischen Rankings von Anwälten, die sich auf TMT und Datenschutz spezialisiert haben, rekommandiert (u. a. Chambers Europe, Legal 500, Rzeczpospolita).

Xawery Konarski ist Preisträger des Michał-Serzycki-Preises, der vom Präsidenten des Amtes für den Schutz Personenbezogener Daten für herausragende Leistungen bei der „Verbreitung des Wissens über den Schutz der Privatsphäre und die Rolle des Datenschutzes in vielen Bereichen und Umgebungen“ verliehen wird.

Chefredakteur der Quartalsschrift über das Recht der neuen Technologien „Kwartalnik Prawa Nowych Technologii“, herausgegeben von C.H.Beck.

Autor von zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen im Bereich des Rechts der neuen Technologien und des Datenschutzes.

Außerdem ist Xawery Konarski als Dozent im postgradualen Studium zum Recht der neuen Technologien und zum Datenschutz tätig.


Verbunden aktuelles

Aktuelles 4
19 Apr 2023

Xawery Konarski ist Vizepräsident von PIIT

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ein Partner unserer Anwaltskanzlei, RA Xawery Konarski, heute zum Vizepräsidenten der Polnischen Kammer für Informationstechnologie und Telekommunikation (PIIT) für die Amtszeit 2023-2026 gewählt worden ist. Andrzej Dulka wurde als Präsident und Marta Broza (Orange Polska), Jacek Falkiewcz (Ericsson), Mirosław Śmiałek (Polkomtel), Wiesław Paluszyński (E-Konsulting) und Teresa Wierzbowska (Cyfrowy Polsat) als Vizepräsidenten wiedergewählt.

13 Apr 2023

Legal 500 EMEA 2023

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy erneut im The Legal 500 (Legalease) EMEA 2023 Ranking in 5 Kategorien empfohlen wurde. Xawery Konarski gehört zu den Leading Individuals in den Kategorien TMT und Datenschutz. Agnieszka Wachowska wurde als Next Generation Partner in TMT und Karolina Grochecka-Goljan als Rising Star in TMT ausgezeichnet.

03 Apr 2023

Media Law International 2023

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy in der diesjährigen Ausgabe des Rankings von Media Law International erneut zu den empfohlenen Anwaltskanzleien gehört und den Rang TIER 1 belegt.

16 Mrz 2023

Chambers Europe 2023

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei erneut in dem renommierten Ranking der besten Anwaltskanzleien Chambers Europe 2022 ausgezeichnet wurde.

Blog 1
24 Okt 2023

Moderation von Nutzerinhalten nach dem Gesetz über digitale Dienste - die 10 wichtigsten Hinweise

Die Festlegung von Regeln für die Moderation von Inhalten durch Anbieter digitaler Dienste war eines der Hauptziele bei der Verabschiedung der EU-Verordnung Gesetz über digitale Dienste (GdG). Die Verordnung legt zum einen das Verfahren und die Folgen der Durchführung bzw. Nichtdurchführung einer Moderation und zum anderen die Rechte der Nutzer, deren Inhalte diesem Verfahren unterzogen wurden, fest. Die Erfüllung dieser Anforderungen wirkt sich zum einen auf die mögliche zivil- oder strafrechtliche Haftung von Zwischenanbietern für die Verbreitung fremder rechtswidriger oder schädlicher Inhalte und zum anderen auf die verwaltungsrechtliche Haftung, die durch die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (GdG) definiert wird (z. B. eine vom Koordinator für digitale Dienste gemäß Art. 52 Abs. 3 GdG verhängte Geldstrafe), unmittelbar aus.

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