Piotr Grzybowski

RechtsanwaltSenior Associate

Biografie

Er spezialisiert sich auf Urheberrecht und Zivilprozessrecht. In unserer Kanzlei nimmt er an den Arbeiten der Teams für Urheberrecht sowie für Wirtschaftsrecht und gesellschaftsrechtliche Beratung teil. Zu seinen beruflichen Interessen gehört auch das Internationale Privatrecht. Praktische Erfahrung hat er u.a. in einer auf Gerichtsverfahren in Zivil- und Wirtschaftssachen spezialisierten Kanzlei gesammelt, ferner in der Zivilrechtsgruppe der Studentischen Rechtsberatung der Jagiellonen- Universität und am Allerhand-Institut.

Mitglied der Bezirksrechtsanwaltskammer [OIRP] Krakau. Absolvent der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität (2016), im Jahr 2015 Erasmus-Stipendiat an der Universität Basel (Schweiz).

Er berät Mandanten auf Polnisch und Englisch.


Verbunden aktuelles

Blog 1
17 Aug 2023

Informationspflicht nach Art. 19 der Richtlinie 2019/790 und ein Projekt für seine Umsetzung in Polen

Die Arbeiten am polnischen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im einheitlichen digitalen Markt (Richtlinie 2019/790)[1] befinden sich trotz des Ablaufs der Umsetzungsfrist noch in einem frühen Stadium. In Erwartung der Verabschiedung des Gesetzes sind bereits die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Umsetzung der Vorschriften über die so genannte Transparenzpflicht (Art. 19 der Richtlinie) zu erwähnen. Die neuen Bestimmungen werden erhebliche Bedeutung für das Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Nutzern von vermögensrechtlichen Urheberrechten haben.

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