Piotr Grzybowski

RechtsanwaltCounsel

Biografie

Er ist spezialisiert auf Urheberrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsfragen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI). In der Kanzlei ist er Mitglied des Teams für Urheberrecht und künstliche Intelligenz. Seine beruflichen Interessen gelten auch dem Recht des gewerblichen Eigentums, dem Wettbewerbsrecht und dem internationalen Privatrecht. Er verfügt über zehn Jahre Berufserfahrung in der Rechtsberatung von Mandanten im Bereich des Urheberrechts, einschließlich Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung, darunter: Beratung in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, Verhandlungen zwecks Erzielung gütlicher Streitbeilegung, Erstellung von Verträgen und Rechtsgutachten.

Er hat mehrfach Schulungen zum Thema Urheberrecht, einschließlich Fragen der KI im Urheberrecht, durchgeführt.

Autor von Publikationen zum Urheberrecht.

Absolvent der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität. Mitglied der Bezirkskammer der Rechtsberater in Krakau.

Er spricht Englisch, Deutsch und Hebräisch.


Verbunden aktuelles

Blog 1
17 Aug. 2023

Informationspflicht nach Art. 19 der Richtlinie 2019/790 und ein Projekt für seine Umsetzung in Polen

Die Arbeiten am polnischen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im einheitlichen digitalen Markt (Richtlinie 2019/790)[1] befinden sich trotz des Ablaufs der Umsetzungsfrist noch in einem frühen Stadium. In Erwartung der Verabschiedung des Gesetzes sind bereits die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Umsetzung der Vorschriften über die so genannte Transparenzpflicht (Art. 19 der Richtlinie) zu erwähnen. Die neuen Bestimmungen werden erhebliche Bedeutung für das Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Nutzern von vermögensrechtlichen Urheberrechten haben.

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