Kaja Seń

ReferendarAssociate

Biografie

Kaja Seń ist auf das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert, mit besonderem Schwerpunkt auf Markenrechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus verfügt sie über umfangreiche Erfahrung im Schutz von Persönlichkeitsrechten, Influencer-Marketing oder in der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Ihre Berufserfahrung sammelte sie in den Anwaltskanzleien in Lublin und Warschau, wo sie Unternehmern u. a. aus der FMCG-, Kosmetik-, Automobil- und Bekleidungsindustrie beratend zur Seite stand.

Sie hat an Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dem Patentamt der Republik Polen, vor ordentlichen Gerichten sowie vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der internationalen Markenregistrierung teilgenommen.

Zurzeit absolviert Kaja Seń das Referendariat beim Bezirksanwaltsrat Warschau. Im Jahre 2021 absolvierte sie die Schule des Rechts des geistigen Eigentums am Hugo-Grotius-Zentrum für Geistige Eigentumsrechte.

Kaja Seń ist Absolventin der Rechtswissenschaften an der Maria-Curie Skłodowska-Universität in Lublin. Während des Studiums nahm sie an zahlreichen nationalen wissenschaftlichen Konferenzen teil, darunter: „Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in Fällen des geistigen Eigentums“, „Recht der neuen Technologien“, „Neue Technologien und die Entwicklung der Informationsgesellschaft – eine Herausforderung für den Gesetzgeber“. Kaja Seń war Preisträgerin im Wettbewerb für die beste Dissertation über alternative Streitbeilegung an der Marie-Curie-Skłodowska-Universität. Während des Studiums absolvierte sie den Kurs für zertifizierte Datenschutzbeauftragte.


Verbunden aktuelles

Blog 1
08 Mai 2023

Der polnische Gesetzgeber plant erhebliche Einschränkungen für den Verkauf und die Werbung für Energiegetränke

Dem Sejm liegt ein Gesetzentwurf der Abgeordneten zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit vor, welcher den Verkauf, die Werbung und die Verkaufsförderung von koffein- und taurinhaltigen Getränken im trinkfertigen Produkt, d. h. von den sog. Energydrinks, regelt. Der Gesetzentwurf setzt voraus, dass die neuen Vorschriften im nächsten Jahr, d. h. am 1. Januar 2024, in Kraft treten werden.

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