dr Żaneta Zemła-Pacud

RechtsanwaltOf counsel

Biografie

Zu ihrem Kompetenzbereich gehören das Immaterialgüterrecht und das Pharmarecht. Ihr wissenschaftliches Interesse gilt auch dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und von Regulierungsdaten. Sie berät polnische und ausländische Unternehmen über Innovationsschutzstrategien und erstellt Gutachten zu IP- und Life Science-Fällen von internationaler Reichweite.

Sie leitet Lehrveranstaltungen, Informationstreffen und Schulungen für den Businesssektor, für Patentanwälte und für Richter.

Dr Zemła-Pacud nimmt an den Arbeiten an Gesetzesentwürfen teil und verfasst Gutachten zu ebensolchen. Als Expertin arbeitet sie mit dem Patentamt der Republik Polen (UPRP) sowie mit WIPO zusammen. Sie ist Gründungsmitglied des interdisziplinären Wissenschaftsnetzwerks IP in Agriculture, Mitglied des Vereins ATRIP und Auslandskorrespondentin der GRUR.

Sie leitet das wissenschaftliche Projekt Regulatory Data Protection in European IP Law.

Ferner ist sie Autorin zahlreicher Publikationen zum gewerblichen Rechtsschutz und Innovationen im Life Science-Sektor, u.a. ist sie Co-Autorin des Kommentars zum Gesetz über den gewerblichen Rechtsschutz, Mitherausgeberin der Monografie Patents as an Incentive to Innovation und Autorin der Monografie Ochrona patentowa produktów leczniczych (Patentschutz von Arzneimitteln).

Dr Zemła-Pacud ist Stipendiatin des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb München und des Institut für internationale Studien des geistigen Eigentums (CEIPI) Straßburg.

Assistant Professor am Rechtswissenschaftlichen Institut der Polnischen Akademie der Wissenschaften (INP PAN).

Sie spricht fließend Englisch und Deutsch.


Verbunden aktuelles

Blog 1
08 Mai 2023

Der polnische Gesetzgeber plant erhebliche Einschränkungen für den Verkauf und die Werbung für Energiegetränke

Dem Sejm liegt ein Gesetzentwurf der Abgeordneten zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit vor, welcher den Verkauf, die Werbung und die Verkaufsförderung von koffein- und taurinhaltigen Getränken im trinkfertigen Produkt, d. h. von den sog. Energydrinks, regelt. Der Gesetzentwurf setzt voraus, dass die neuen Vorschriften im nächsten Jahr, d. h. am 1. Januar 2024, in Kraft treten werden.

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