Beata Matusiewicz-Kulig

RechtsanwaltPartnerCo-Managing Partner

Biografie

Sie ist auf Gerichtsprozesse und Beratung aus dem Bereich des unlauteren Wettbewerbs, darunter der unlauteren Werbung, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Zivilrechts spezialisiert. Sie besitzt eine langjährige Erfahrung in der Durchführung von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie in Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen und EUIPO. In unserer Kanzlei leitet sie das Team für Streitbeilegung und Schiedsgerichtsbarkeit und ist Mitglied der IP-Praxis.

Sie hat eine Reihe von Prozessen im Namen von auf dem polnischen Markt führenden Unternehmen aus der Telekommunikations-, Pharma-, Versicherungs- und FMCG-Branche geführt. Sie vertritt namhafte Pharmaunternehmen vor Gericht in Rechtsstreitigkeiten über die unlautere Werbung von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Verletzung von pharmazeutischen Patenten.

Überdies vertritt und berät sie viele Unternehmer aus der Designbranche im weitesten Sinne, einschließlich der Möbel-, Deko-, Industrie-, Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Sportbranche in Streitigkeiten über den Schutz von Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gemeinschaftsgeschmacksmustern und Marken, darunter vor dem Gemeinschaftsgericht für Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Sie ist auch Bevollmächtigte in streitigen Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen und EUIPO, u.a. in Sachen über die Nichtigerklärung von Geschmacksmustern und Marken. Ferner verfügt sie über Erfahrung als Prozessbevollmächtigte in Gerichtsverfahren über Patentverletzungen, Verletzungen von Rechten am Firmennamen, von Persönlichkeitsrechten von Wirtschaftssubjekten und natürlichen Personen. In solchen Rechtsstreitigkeiten hat sie u.a. in Polen führende Internetportale wie auch Pharmaunternehmen und Firmen aus der Kosmetikbranche vertreten.

Zu ihrer Praxis gehören auch die dauerhafte Beratung in Zivilsachen in weitestem Sinne und die Prozessvertretung in ebensolchen Fällen. Insbesondere tritt sie im Namen von Mandanten aus der Telekommunikations-, Industrie- und Medizinbranche in Verfahren über die Verrechnung von Investment- und Durchführungsverträgen auf.

Sie ist INTA-Mitglied (International Trade Mark Organisation).

Absolventin der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität Krakau.

Sie spricht fließend Englisch.


Verbunden aktuelles

Aktuelles 1
13 Apr 2023

Legal 500 EMEA 2023

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy erneut im The Legal 500 (Legalease) EMEA 2023 Ranking in 5 Kategorien empfohlen wurde. Xawery Konarski gehört zu den Leading Individuals in den Kategorien TMT und Datenschutz. Agnieszka Wachowska wurde als Next Generation Partner in TMT und Karolina Grochecka-Goljan als Rising Star in TMT ausgezeichnet.

Blog 2
20 Sep 2023

Veränderungen bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern

Am 1. Juli 2023 trat in Polen eine neue Zivilprozessordnung in Kraft, die auch Änderungen bei der Regelung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern einführt. Die Änderung kann für ausländische Unternehmer, die in Polen tätig sind und von einem Verbraucher in Polen verklagt werden oder die beschlossen haben, ihre Ansprüche gegen Verbraucher in Polen geltend zu machen, von Bedeutung sein.

17 Jun 2023

Neues Sicherungsverfahren in Sachen wegen Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums

Am 1. Juli 2023 werden die neuen Vorschriften der polnischen Zivilprozessordnung über die Sicherungsverfahren in Sachen wegen Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums in Kraft treten. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Natur des Sicherungsverfahrens von einem einseitigen Verfahren (ex parte) in ein mehrseitiges Verfahren (inter partes) zu ändern. Das Gericht, das über die Erteilung einer Sicherheit in Sachen wegen Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums entscheidet, muss auch das Risiko berücksichtigen, dass das Recht des geistigen Eigentums, für das eine Sicherheit beantragt wird, für nichtig erklärt wird. Die berechtigten Parteien werden wiederum zu einer zügigen und zeitlich begrenzten Entscheidungsfindung in Bezug auf die Beantragung der Sicherung von Ansprüchen verpflichtet sein.

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