dr Anna Sokołowska-Ławniczak

PatentanwältinPartner

Biografie

Patentanwältin. In unserer Kanzlei leitet sie das Team gewerblicher Rechtsschutz und Markenmanagement im Rahmen der IP-Praxis. Sie berät Mandanten bezüglich aller Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes: von der Entwicklung einer Schutzstrategie für Gegenstände der gewerblichen Schutzrechte bis zur Erhaltung des Schutzes der gewerblichen Schutzrechte im polnischen, europäischen und internationalen Verfahren. Sie verfügt über eine große Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten vor dem Patentamt und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie in Gerichtsverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des unlauteren Wettbewerbs und des Urheberrechts. Sie koordiniert internationale Projekte aus dem Bereich des geistigen Eigentums.

Ferner berät sie Mandanten auch in Fällen, die an der Schnittstelle zwischen dem gewerblichen Rechtsschutz und anderen Rechtsgebieten, z.B. der Werbung, dem Marketing oder dem PR liegen. Sie erstellt Gutachten im Bereich der Zulässigkeit der Registrierung von Kennzeichen und anderen Gegenständen des gewerblichen Rechtsschutzes, der Verwendung von Kennzeichen im Handelsverkehr und in Werbekampagnen.

Mitglied der Polnischen Patentanwaltskammer sowie von AIPPI, Marques und INTA. Schiedsrichterin am Gericht für Domainstreitigkeiten bei der Polnischen Kammer für Informatik und Telekommunikation (PIIT).

Referentin auf Konferenzen und in polnischen und internationalen Schulungen. Rednerin bei Konferenzen und Schulungen in Polen und im Ausland. Dozentin am Aufbaustudiengang „Luxusmarken entwickeln und managen“ an der SWPS-Universität, an der sie Kurse zum Schutz von Luxusmarken bietet, sowie auch an der Universität Lothringen (Université de Lorraine). Autorin und Mitautorin zahlreicher Veröffentlichungen, darunter der Studie „Arbeitsmethodik für Rechtsvertreter bei Zivilsachen aus dem Bereich des geistigen Eigentums“, veröffentlicht im Verlag Wolters Kluwer Polska.

Sie hat individuelle Empfehlungen in den Rankings erhalten: Chambers Global in Intellectual Property (Band 4), Chambers Europe in Intellectual Property (Band 4), Legal 500 Europe in Intellectual Property, WTR 1000 und IAM Patent 1000.

Doktor der Rechtswissenschaft – ihre Dissertation im Markenrecht hat sie im Jahre 2014 an der Université de Lorraine in Frankreich verteidigt. Absolventin der Rechtswissenschaft an der Universität Danzig (UG), des TV-, Kino- und Multimediarechts an der Universität Lyon III in Frankreich sowie eines Aufbaustudiums auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes an der Universität Warschau.

Sie berät Mandanten auf Polnisch, Französisch und Englisch.


Verbunden aktuelles

Aktuelles 3
10 Juni 2024

Ranking IAM Patent 1000 | 2024

Wir sind stolz darauf, dass unser Team für Recht des Geistigen Eigentums erneut im prestigeträchtigen Ranking IAM Patent 1000 (2024) ausgezeichnet wurde!

Die Anwaltskanzlei TKP erhielt eine silberne Auszeichnung in der Kategorie Rechtsstreitigkeiten und Transaktionen. Dies ist ein großartiger Erfolg, der unser ständiges Engagement für ausgezeichnete juristische Dienstleistungen und für den Schutz der Interessen unserer Kunden bestätigt.

Darüber hinaus wurden einzelne Silber-Empfehlungen im Bereich der Rechtsstreitigkeiten vergeben:

  • dr Anna Sokołowska-Ławniczak
  • dr Tomasz Targosz
13 Apr. 2023

Legal 500 EMEA 2023

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwaltskanzlei Traple Konarski Podrecki i Wspólnicy erneut im The Legal 500 (Legalease) EMEA 2023 Ranking in 5 Kategorien empfohlen wurde. Xawery Konarski gehört zu den Leading Individuals in den Kategorien TMT und Datenschutz. Agnieszka Wachowska wurde als Next Generation Partner in TMT und Karolina Grochecka-Goljan als Rising Star in TMT ausgezeichnet.

07 Feb. 2023

WTR 1000 2023

In der diesjährigen Ausgabe des Rankings WTR1000 von World Trademark Review wurde unsere Kanzlei unter den besten Anwaltskanzleien in Polen in der Kategorie Silver – Firms: enforcement and litigation eingestuft.

Zu den empfohlenen Fachanwälten gehören Prof. INP PAN Dr. habil. Paweł Podrecki (Bronze – Individuals: enforcement and litigation) und Anna Sokołowska-Ławniczak Ph.D. (Recommended – Individuals: prosecution and strategy).

Blog 1
05 Juli 2024

Wichtige Gründe für die Nichtbenutzung einer Marke

Marken sind vom Erlöschen bedroht, wenn sie nicht rechtzeitig benutzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Markenschutzrechte können trotz Nichtbenutzung aufrechterhalten werden, wenn es triftige Gründe gibt. Diese sollten gerechtfertigt sein und müssen nachgewiesen werden können. Kürzlich stellte der Inhaber der Wortmarke „MOSTOSTAL“ fest, dass das bloße Abwarten des Abschlusses von Lizenzverträgen nicht als ein solcher gerechtfertigter Grund angesehen werden kann.

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