Małgorzata Kutaj

ReferendarRechtsanwaltManaging Associate

Biografie

Sie ist auf das Zivilrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Lauterkeitsrecht und das Urheberrecht spezialisiert. In unserer Kanzlei nimmt sie an den Arbeiten des Teams für Streitbeilegung und Schiedsgerichtsbarkeit teil.

Sie hat Erfahrung in der Vertretung von Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, u.a. vor dem Gericht für Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, in Rechtsstreitigkeiten über den Schutz der Rechte an Marken und Geschmacksmustern sowie in streitigen Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen und EUIPO. Sie vertritt Mandanten auch in Rechtsstreitigkeiten über den Schutz von Persönlichkeitsrechten und bezüglich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Sie beschäftigt sich auch mit der Problematik des strafrechtlichen Schutzes von Immaterialgüterrechten; sie vertritt Mandanten in diesbezüglichen Strafverfahren sowie vor Zollbehörden. 

Sie hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität sowie die Schule des deutschen Rechts, die von ebendieser Fakultät in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg und der Universität Mainz veranstaltet wird, abgeschlossen. Absolventin eines Aufbaustudiums im Bereich des Urheber-, des Verlags- und des Presserechts an der Jagiellonen-Universität und eines Aufbaustudiums im Bereich des Vergaberechts am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität.

Sie spricht Englisch und Deutsch.


Verbunden aktuelles

Aktuelles 1
03 Okt 2023

IP Rising Stars 2023

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass TKP-Experten im @IP STARS (Managing IP) 2023-Ranking den Titel IP Rising Stars erhalten haben!

Blog 1
03 Mai 2023

Markenzeichen – warum sollten sie strafrechtlich geschützt werden?

Der Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere von Markenrechten, kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen – auf zivilrechtlicher, strafrechtlicher oder sogar auf zollrechtlicher Ebene. Bei der Auswahl der richtigen Vorgehensweise sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden. Es scheint jedoch, dass unter den in Polen eingeleiteten Verfahren die zivilrechtlichen Verfahren überwiegen. Dabei sind die Vorteile aus Einleitung eines Strafverfahrens jedoch nicht zu unterschätzen.

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