Agnieszka Pazdan

RechtsanwaltSenior Associate

Biografie

In der Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Agnieszka Pazdan an der Arbeit der Bereiche Rechtsstreitigkeiten und Immobilien, Bauinvestitionen und Reprivatisierung beteiligt.

Sie ist in den Rechtsbereichen materielles und prozessuales Zivilrecht spezialisiert, mit besonderem Schwerpunkt im Immobilienrecht. Sie hat praktische Erfahrungen im Bereich umfassende rechtliche Beratung für Unternehmen (auch ausländische) in Gerichts-, Verwaltungs- und gerichtlichen Verwaltungsverfahren (mit besonderem Schwerpunkt auf Reprivatisierungsstreitigkeiten) sowie in Fällen, die die Due-Diligence-Prüfungen von Immobilien, Transaktionen, die Regulierung des Rechtsstatus von Immobilien und die Rückgabe von enteignetem Eigentum betreffen, auch im Zusammenhang mit Investitions- und Bauverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden die Erstellung von Rechtsgutachten im Bereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsrechts sowie die Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen.

Sie sammelte umfassende Berufserfahrung in einer renommierten Krakauer Anwaltskanzlei.

Absolventin der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität. Außerdem absolvierte sie ein Postgraduiertenstudium an der Wirtschaftshochschule Warschau im Bereich der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Investitionsprozesses. Mitglied der Bezirksanwaltskammer in Krakau.

Frau Pazdan spricht fließend Englisch.


Verbunden aktuelles

Blog 2
05 Apr 2024

Flipping anders als alle anderen, d.h. "Episches Flipp"

Flipping ist eine sehr beliebte Form der Investition in Immobilien, bei der es darum geht, eine Immobilie auf dem Sekundär- oder Primärmarkt zu kaufen (in der Regel zu einem attraktiven Preis), diese Immobilie zu renovieren, um ihren Wert zu steigern, und sie dann mit Gewinn zu verkaufen. Meistens läuft das Flipping auf den Erwerb der vollständigen Eigentumsrechte an der betreffenden Immobilie hinaus. Inzwischen ist auf dem polnischen Immobilienmarkt eine andere Idee für ein Flipping erschienen, die von ihrem Initiator als „Epischer Flipp“ bezeichnet wird.

14 Dez 2023

Lage des Investitionsstandorts in einem Ergänzungsbereich - eine Voraussetzung für die Erteilung eines Bescheids über Bebauungsbedingungen in Polen

Die Grundsätze der Raumplanung und -ordnung in Polen haben sich in letzter Zeit stark verändert. Das geänderte Gesetz vom 27. März 2003 über Raumplanung und -ordnung (d. h. G Bl. von 2023, Pos. 977, in der jeweils geltenden Fassung) hat neue Rechtsbegriffe, wie etwa allgemeine Pläne oder integrierte Investitionspläne, sowie neue Lösungen in Sachen Bescheid über Bebauungsbedingungen ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Teil dieser Änderungen trat am 24. September 2023 in Kraft, weitere Änderungen folgen am 1. Januar 2025 und am 1. Januar 2026.

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